- 24.10.2019, 08:51:20
- /
- OTS0017
ÖAMTC fordert mehr Anreize für Fahrgemeinschaften – Infos für Nutzer
Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze und verbesserte Infrastruktur
Utl.: Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze und verbesserte
Infrastruktur =
Wien (OTS) - Der durchschnittliche Pkw-Besetzungsgrad in Österreich
liegt bei rund 1,3 Personen. Mit anderen Worten: Im Schnitt sind
mindestens zwei Drittel aller Pkw nur mit dem Fahrer besetzt. Dabei
können Fahrgemeinschaften die Effizienz und Umweltfreundlichkeit des
motorisierten Individualverkehrs sofort und ohne großen Aufwand
erhöhen. "Wenn ein Auto von drei statt nur einer Person genutzt wird,
bringt das eine sofortige CO2-Reduktion auf ein Drittel", erklärt
Verena Pronebner, Mobilitätsjuristin beim ÖAMTC. "Um das Bilden von
Fahrgemeinschaften über den Bekanntenkreis hinaus, eventuell auch
unter Nutzung entsprechender Smartphone-Apps, attraktiver zu machen,
müsste man gewerbliche und steuerliche Rahmenbedingungen ändern."
Konkret fordert der Mobilitätsclub die Anhebung der
Gewerblichkeitsgrenze von derzeit 5 Cent auf 25 Cent, die vermehrte
Schaffung von Park & Drive-Plätzen sowie einfachere, kostengünstige
Abstellmöglichkeiten für Fahrgemeinschaftsautos.
Club wünscht sich Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze von 5 auf
25 Cent
Derzeit erlaubt der Gesetzgeber Pkw-Lenkern, die eine
Fahrgemeinschaft bilden und somit eine Mobilitätsleistung erbringen,
als Abgeltung lediglich fünf Cent pro Kilometer von jedem Mitfahrer
zu verlangen. Das entspricht dem amtlichen Kilometergeldsatz für
Mitfahrer. "Beträge darüber hinaus sind schwierig, da der Vorwurf
einer Erwerbsabsicht gemacht werden kann und man sich unter Umständen
im Bereich eines konzessionspflichtigen Gewerbes befindet", erklärt
Pronebner. Abgesehen davon müsse man prüfen, ob nicht nach dem
Steuerrecht eine Pflicht zur Erklärung steuerpflichtiger
(Zusatz-)Einkommen bestehe. Daher sollten auch alle Kosten bzw.
Mehraufwendungen für Umwege etc. genau dokumentiert werden.
Der Mobilitätsclub schlägt vor, die Grenze von fünf Cent – unter
klarer legistischer Definition von Berufs-Pendel-Verkehr – auf
mindestens 25 Cent pro Kilometer zu erhöhen.
Infrastrukturelle Maßnahmen – Anreize für Unternehmen
Darüber hinaus fordert der ÖAMTC die vermehrte Schaffung von
"Park&Drive" -Plätzen. "Damit Menschen in ländlichen Gegenden
Fahrgemeinschaften bilden können, müssen an einem Treffpunkt die
nicht für die Weiterfahrt genutzten Fahrzeuge abgestellt werden
können", erklärt Pronebner. Gleichzeitig braucht man Aussteige- und
Sammelplätze im Ballungsraum bzw. im Zielgebiet, um dort auf den
öffentlichen Verkehr umsteigen zu können. "Auch eine Erleichterung
für das Parken des Fahrgemeinschafts-Fahrzeuges tagsüber und die
Erlaubnis zum Befahren von Busspuren wären laut Pronebner sinnvoll.
"Unternehmen, die Mitfahrgemeinschaften von Arbeitnehmern fördern und
damit zu einer entsprechenden Einsparung von CO2 beitragen, sollten
dafür auch mit Steuererleichterungen unterstützt werden", schlägt die
ÖAMTC-Juristin vor.
Mitfahrer, Haftungen und Versicherungsschutz
Als Mitfahrer ist man für eigene Schäden im Falle eines Unfalls
automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters
versichert – bis zur maximalen Versicherungssumme von derzeit ca. 6,3
Millionen Euro für Personenschäden. Sollte diese Summe überschritten
werden – was in Anbetracht des hohen Betrages aber nicht sehr
wahrscheinlich ist – haftet ein schuldtragender Lenker bei
Schadenersatzansprüchen für Unfallschäden seiner Mitfahrer mit seinem
eigenen Vermögen. Um sich hier vor Belastungen zu schützen, wurde
vonseiten des ÖAMTC eine Haftungsausschlusserklärung entwickelt, die
zum Download bereitsteht. Diese kann gegebenenfalls vor Fahrtantritt
von den Beteiligten unterschrieben werden.
Ein wesentlicheres Problem betrifft Schäden, die der Mitfahrer dem
Betreiber der Fahrgemeinschaft als Fahrzeugbesitzer zufügen kann.
Typisch sind Schäden beim Öffnen der Tür oder der Verladung von
Gepäckstücken. Nicht immer zahlt hier eine Haushaltsversicherung
anstandslos bzw. kann es sogar zu Regressforderungen vonseiten der
Kaskoversicherungen kommen. Auch der Haftpflicht-Malus des
Fahrzeughalters könnte verrechnet werden.
Neue Mobilitätsformen weiter denken
Der Club steht neuen Mobilitätsmodellen, wie den sogenannten
'Mitfahrbankerln', die bereits seit Längerem in der Schweiz angeboten
werden, oder Mobilitätsbörsen sehr positiv gegenüber. Auch die
Lockerung der strengen Vorschriften für Anrufsammeltaxis im
ländlichen Raum sowie die Förderung privater Initiativen – als
Nebengewerbe oder Verein – könnten die Weiterentwicklung neuer
Mobilitätsformen begünstigen.
Weitere Infos: www.oeamtc.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAC