Ministerrat beschließt 750.000 Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zum Schutz der Zivilbevölkerung in Syrien
Utl.: Ministerrat beschließt 750.000 Euro aus dem
Auslandskatastrophenfonds zum Schutz der Zivilbevölkerung in
Syrien =
Wien (OTS) - Im Ministerrat vom 23. Oktober 2019 beschloss die
Bundesregierung zusätzlich zu den bisher geleisteten humanitären
Mitteln die Auszahlung von weiteren 750.000 Euro aus dem
Auslandskatastrophenfonds (AKF). 500.000 Euro werden dem Amt für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen
(OCHA) sowie 250.000 Euro dem Hochkommissar der Vereinten Nationen
für Menschenrechte (OHCHR) für Hilfsaktivitäten in Syrien zur
Verfügung gestellt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2019 bereits
11,35 Millionen Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe aus dem
Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellt.
„Die Situation vor Ort ist dramatisch und erfordert rasches Handeln.
Österreich wird seine Anstrengungen zum Schutz der syrischen
Zivilbevölkerung konsequent weiterführen. Höchste Priorität hat nun
die Lieferwege für humanitäre Hilfe trotz der türkischen
Kampfhandlungen offenzuhalten“, so Außenminister Alexander
Schallenberg.
Die jüngste Militäroffensive der Türkei hat die humanitäre Situation
im Norden Syriens weiter verschärft. Zehntausende Menschen befinden
sich auf der Flucht, Kampfhandlungen erschweren die Versorgung der
lokalen Bevölkerung massiv. Laut OCHA-Angaben leben 450.000 Menschen
in der unmittelbaren syrisch/türkischen Grenzregion, bis zu 3
Millionen Zivilisten könnten je nach Ausmaß der türkischen Offensive
direkt oder indirekt durch die jüngsten Entwicklungen betroffen sein.
„Wir nehmen Berichte über Menschenrechtsverletzungen sehr, sehr
ernst. Österreich setzt sich traditionell gegen die Straflosigkeit
von Kriegsverbrechen ein und unterstützt die Bemühungen der Vereinten
Nationen die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen“, betont
Außenminister Schallenberg.
Die syrische Zivilbevölkerung leidet unter schweren
Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, die dem syrischen Regime und einzelnen
terroristischen Oppositionsgruppen angelastet werden. Die
VN-Generalversammlung hat mit Resolution 71/248 vom 21. Dezember 2016
den „International, Impartial and Independent Mechanism (IIIM)
eingerichtet, der Beweise wie Aussagen von Opfern und Zeugen und
andere Dokumentierungen von in Syrien begangenen schwersten
Verbrechen sammelt und aufbereitet, damit diese für eine allfällige
Strafverfolgung dem Internationalen Strafgerichtshof, einem
Sondertribunal oder nationalen Gerichten zur Verfügung gestellt
werden können.
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