- 22.10.2019, 13:03:35
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AK Klein: Standortentwicklungsgesetz zurück an den Start
Sozialpartner einbeziehen / AK schlägt drei Punkte für schnellere Verfahren vor
Utl.: Sozialpartner einbeziehen / AK schlägt drei Punkte für
schnellere Verfahren vor =
Wien (OTS) - „Das Standortentwicklungsgesetz muss zurück an den
Start. Es hat bis jetzt kein einziges Projekt beschleunigt.
Stattdessen bringt es Österreich die Gefahr eines kostspieligen
Vertragsverletzungsverfahrens“, sagt AK Direktor Christoph Klein zu
der massiven Kritik der EU an dem Gesetz. Jetzt muss die künftige
Bundesregierung einen Weg finden, der schnellere Verfahren und die
Interessen der Zivilgesellschaft miteinander in Einklang bringt. Der
AK Direktor fordert die Einbeziehung aller Sozialpartner und der
zivilgesellschaftlichen Gruppen, etwa der Umwelt-NGOs. „Es geht um
wichtige Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes. Dazu
braucht es einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Damit künftig
über wichtige Infrastruktur-Projekte schneller entschieden wird, muss
man an vielen Schrauben drehen“, sagt Klein. Die AK hat dazu drei
konstruktive Vorschläge.
1. Abgestimmte Infrastrukturplanungen des Bundes
So fehlt seit Jahren eine verbindliche Planungskoordination zwischen
dem Bund und den Ländern: Die sollte, abseits von konkreten
Projekten, die Grundlinien der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik in
Österreich für die nächsten Jahre festlegen und durch eine Umwelt-
und Raumverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung legitimieren.
„Bei uns wird jahrelang um die 3. Piste am Flughafen Schwechat
gestritten. In der Schweiz gibt es längst einen Plan, der die gesamte
Schweizer Luftfahrt für die nächsten 15 - 20 Jahre im Blick hat. Über
Einzelprojekte, wie etwa neue Pisten, kann in diesem Rahmen schneller
entschieden werden“, sagt Klein.
2. Überalterte Materien-Gesetze modernisieren
Die sogenannten „Materien-Gesetze“ wie das Eisenbahngesetz, das
Luftfahrtgesetz, das Bundesstraßengesetz oder das
Starkstromwegegesetz müssen modernisiert und konkretisiert werden.
Wenn verbindliche Vorgaben, etwa zum Umweltschutz, in diesen Gesetzen
fehlen, muss für jede neue Stromtrasse alles neu verhandelt werden.
Das ist ein Grund, warum das Verfahren um die 380KV-Leitung bei
Salzburg nach neun Jahren immer noch nicht ganz beendet ist. Das
Luftfahrtgesetz, das die Grundlage für die Genehmigung der 3. Piste
ist, stammt in den relevanten Teilen aus dem Jahr 1957. „Da wird auch
jedem Laien klar, dass endlich zeitgemäße klare Richtlinien, etwa zum
Lärm- und Anrainerschutz, formuliert werden müssen. Dann kann auch
ein Genehmigungsverfahren schneller laufen“, so Klein.
3. Gute Personalausstattung für wichtige Verfahren
Außerdem fordert der AK Direktor, dass die Fachbehörden etwa in den
Ländern, die einzelne Großprojekte betreuen, für diese Verfahren auch
mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. „Da geht es um
zukunftsweisende Entscheidungen von großer Bedeutung für die
Unternehmen und die Arbeitsplätze im Land. Dafür muss ausreichend gut
geschultes Personal abgestellt werden“, so Klein.
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