• 22.10.2019, 10:47:09
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  • OTS0082

Lungentransplantationen: Unterschiedliche Honorargestaltung in der Sonderklasse

Bei Selbstzahlern sind höhere Tarife möglich - Ärztekammer fordert Aufklärung, warnt aber vor medialen Vorverurteilungen

Utl.: Bei Selbstzahlern sind höhere Tarife möglich - Ärztekammer
fordert Aufklärung, warnt aber vor medialen Vorverurteilungen =

Wien (OTS) - Honorarnoten für Versicherte inländischer
Privatversicherungen können in der Höhe anders ausfallen als jene für
ausländische Selbstzahler. Darauf weist die Wiener Ärztekammer im
Zuge der aktuellen Diskussionen rund um Rechnungen an
Lungentransplantierte im Wiener AKH hin. Gleichzeitig warnt die
Ärztekammer vor medialen Vorverurteilungen. ****

Mit den inländischen Privatkrankenversicherungen gibt es von der
Ärztekammer für die Ärzteschaft verhandelte Tarife, an die sich alle
Ärztinnen und Ärzte halten müssen, wenn der Patient bei einer
österreichischen Privatkrankenversicherung versichert ist.

Für Patienten, die auf Sonderklasse liegen und über keine
inländische Privatkrankenversicherung verfügen - üblicherweise sind
das ausländische Patienten - kann der leitende Arzt gemäß Wiener
Krankenanstaltenrecht frei bestimmen, was verrechnet wird. Dabei sind
Aufschläge auf den Tarif der österreichischen
Privatkrankenversicherungen üblich. Mit dem Patienten wird eine
Gesamtsumme für alle medizinischen Leistungen vereinbart, die dann
auf sämtliche involvierten Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses
entsprechend aufgeteilt wird.

Zahlenmäßig fallen die sogenannten Selbstzahler wenig ins Gewicht:
Insgesamt 5 Prozent der Patienten in den Spitälern der Stadt Wien
beispielsweise liegen auf Sonderklasse, und von diesen 5 Prozent sind
wiederum lediglich 5 Prozent Selbstzahler, insgesamt also 0,25
Prozent oder ein Selbstzahler pro 400 stationäre Patienten.

In der aktuellen Causa selbst fordert die Ärztekammer eine
sachliche und lückenlose Klärung der Vorwürfe. Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres spricht sich dabei aber massiv gegen
„Vorverurteilungen von Ärztinnen und Ärzten“ aus. Wenn es
Verdachtsmomente gebe, müssten diese aber geklärt werden. Daher werde
die Ärztekammer, sobald sie Unterlagen zum aktuellen Fall habe, den
Ehrenrat mit der Causa befassen. (hpp)

(S E R V I C E – Die zwischen Ärztekammer und
Privatkrankenversicherungen ausverhandelten ärztlichen Tarife sind
auf der Homepage der Ärztekammer allgemein zugänglich
https://www.aekwien.at/sonderklasse-info.)

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