- 19.10.2019, 08:00:02
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- OTS0005
„profil“: Rechtswidrige Privilegien bei Post und Telekom Austria?
Eigenes Entlohnungsschema für Post-Betriebsräte; individuelle Gehälter für Telekom-Austria-Personalvertreter
Utl.: Eigenes Entlohnungsschema für Post-Betriebsräte; individuelle
Gehälter für Telekom-Austria-Personalvertreter =
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuell
erscheinenden Ausgabe berichtet, halten sich in einzelnen
teilstaatlichen Unternehmen noch immer Besserstellungen für
Betriebsräte und Personalvertreter. Während sich die Entlohnung der
freigestellten Betriebsräte bei OMV, Verbund und Casinos Austria an
den Gehältern der Normalbeschäftigten orientieren, besteht etwa bei
der Österreichischen Post AG ein eigenes Entlohnungsschema für
Betriebsräte. Dieses würde laut Auskunft der Post allerdings dem im
Arbeitsverfassungsgesetz verankerten „Privilegierungsverbot“
entsprechen, wonach einem Betriebsrat nicht mehr Gehalt zustehe als
anderen Mitarbeitern. Von „profil“ befragte Arbeitsrechtsexperten
weisen allerdings daraufhin, dass bereits die Existenz eines eigenen
Entlohnungsschemas für Betriebsräte als Privilegierung und Verstoß
gegen das Arbeitsverfassungsgesetz gesehen werden könne.
Wie „profil“ weiter berichtet, wird in der A1 Telekom Austria AG laut
Pressestelle „jeder Personalvertreter individuell betrachtet“ und „so
entlohnt, wie er auch ohne Freistellung entlohnt“ würde. Dazu würden
„die individuellen hypothetischen Karriereverläufe als
Beurteilungsgröße“ herangezogen werden.
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