• 17.10.2019, 11:08:51
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Anschober: Herr Ministerpräsident, auch beim Atomausbau geht gegen EU-Recht gar nichts

Oberösterreichs Umweltlandesrat sieht EU-Rechtswidrigkeit in mehreren Bereichen und fordert sofortiges Ende der Ausbaupläne – EU-Kommission bereits vorinformiert

Utl.: Oberösterreichs Umweltlandesrat sieht EU-Rechtswidrigkeit in
mehreren Bereichen und fordert sofortiges Ende der Ausbaupläne
– EU-Kommission bereits vorinformiert =

Linz (OTS) - Nachdem der tschechische Industrieminister Karel
Havlicek angekündigt hat, neben dem AKW Dukovany auch neue Blöcke am
Standort Temelin bauen zu wollen, droht nun Tschechiens
Ministerpräsident Andrej Babis, den Bau neuer AKW-Blöcke mit allen
Mitteln durchzusetzen - selbst wenn europäisches Recht gebrochen
werden müsse!

„Ministerpräsident Babis weiß doch selbst, dass das innenpolitische
Kraftprotzerei ist, die mit der Wirklichkeit nichts gemein hat. Denn
natürlich gelten die EU-Regeln für alle Mitgliedsstaaten und auch der
Ministerpräsident Tschechiens muss sich an diese halten. Die starken
Sprüche zeigen aber auch, dass sich Tschechiens
Regierungsverantwortliche im Klaren darüber sind, dass ihre Pläne in
mehreren Punkten im Rahmen des Europarechts nicht umsetzbar sind. Mit
der von mir initiierten ‚Allianz der Regionen für einen europaweiten
Atomausstieg‘ wollen wir ein Ende der Milliardensubventionen für neue
Atomprojekte in Brüssel erreichen. Gleichzeitig haben wir uns zum
Ziel gesetzt, das wachsende Risiko durch immer ältere Atomreaktoren
und damit verbunden immer mehr Laufzeitverlängerungen mit klaren
Regeln durch Brüssel zu begrenzen. Mit der Aussage des
Ministerpräsidenten nimmt Tschechien den Bruch von EU-Recht bewusst
in Kauf – sowohl beim Neubau als auch bei Laufzeitverlängerungen“,
sagt Umweltlandesrat Anschober.

Anschober sieht drohende EU-Rechtsverletzungen bei der Umsetzung von
Tschechiens Atomplänen in mehreren Bereichen:

• Tschechiens Regierung hat bereits im Juli angekündigt, vorrangig
einen weiteren Reaktorblock am Standort Dukovany, aber auch in
Temelin zu planen und hat dafür einen ersten Entwurf eines
Finanzierungsmodells vorgelegt. Viele Fachexpert/innen gehen davon
aus, dass das vorgelegte Modell einer Staatsgarantie im Widerspruch
zu EU-Regelungen im Wettbewerbsrecht steht.

• Beim AKW Temelin werden bereits Vorbereitungen für eine massive
Verlängerung der Laufzeit getroffen, denn die Betriebsgenehmigung für
den ersten Block läuft im Oktober 2020 aus – geplant ist die beiden
Temelin-Blöcke bis mindestens 2060 am Netz zu halten. Deshalb hat
Umweltlandesrat Rudi Anschober das Institut für Umweltrecht der JKU
Linz ersucht in einem Gutachten die rechtlichen Möglichkeiten
aufgrund des Präzedenz-Urteils des EuGH zu prüfen – mit dem klaren
Ergebnis: eine Betriebsverlängerung von Temelin ohne UVP ist
rechtswidrig!

• Der EuGH hat im Sommer in einem Verfahren belgischer NGOs erkannt,
dass Laufzeitverlängerungen von AKWs UVP-pflichtig sind. Für die vier
Blöcke des tschechischen AKW Dukovany wurden die Laufzeiten ohne UVP
in den letzten Jahren verlängert – trotz Protesten aus Oberösterreich
und einer Beschwerde von NGOs. Anschober fordert eine Klage
Österreichs gegen die Betreiberfirma des AKW Dukovany aufgrund des
Verdachts einer nicht ausreichenden Betriebsgenehmigung.

Anschober: „Wir werden jeden einzelnen dieser Schritte politisch und
rechtlich kontrollieren und auf die Einhaltung aller EU-Regelungen
drängen - mit dem Ziel, die Projekte zu stoppen. Wir wollen keine
weitere Risikoerhöhung in unserer Nachbarschaft. Jedes Jahr an
Verzögerung erhöht unsere Chancen. Und klar ist, dass es zuallererst
in der Hand der EU-Kommission liegt, die Projekte aufgrund eines
drohenden Bruchs des europäischen Wettbewerbsrechts und weiterer
EU-Rechtswidrigkeiten zu stoppen. Um hier den Druck zu erhöhen,
starten wir in den nächsten Tagen eine Initiative bei der
EU-Kommission und legen ihr alle unsere Bedenken und drohenden
Rechtswidrigkeiten vor.“

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