• 16.10.2019, 10:46:48
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  • OTS0069

230 Kennzeichenabnahmen durch die Landesverkehrsabteilung

Wien (OTS) -

Seit 01.01.2019
Wiener Stadtgebiet

Seit dem 1. Jänner 2019 wurden durch die Landesverkehrsabteilung der
Wiener Polizei insgesamt 230 Kennzeichentafeln an Fahrzeugen, bei
denen der Dieselpartikelfilter ausgebaut und durch Leerverrohrungen
oder leere Gehäuse ersetzt wurden, abgenommen. Den Fahrzeugen wurde
allesamt die Weiterfahrt untersagt und die Zulassungsbescheinigung
wurde ebenfalls abgenommen.

Ein Dieselpartikelfilter ist eine Einrichtung zur Reduzierung der im
Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Vor allem der
kohlenstoffhaltige Feinstaub gilt laut Experten schon lange als
extrem gesundheitsschädlich.
Moderne Dieselmotoren mit Common-Rail-Einspritzung sorgen zudem für
immer feinere und damit lungengängigere Feinstpartikel. Diese extrem
kleinen Partikel sind besonders gesundheitsschädigend und führen zu
schwerwiegenden Atemwegserkrankungen, vor allem bei Kindern, älteren
und bereits erkrankten Menschen.
Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge werden seit ca. seit 2005 serienmäßig
mit Dieselpartikelfiltern ausgestattet. Diese sind in der Lage, die
Partikelmasse nahezu vollständig herauszufiltern.
Im Internet agieren immer mehr Anbieter, die das physische Entfernen
des Dieselpartikelfilters mit anschließender Installation eines
Metallrohrs ohne Funktion anpreisen bzw. das Deaktivieren desselben
in der Kfz-Software. Argumentiert wird mit der Kostenersparnis für
den Fahrzeughalter. Er benötigt im Bedarfsfall keinen neuen
Partikelfilter (ca. 2000.- Euro), das Fahrzeug verbraucht weniger
Kraftstoff und hat eine weit höhere Motorleistung.
Seit der letzten KFG (Kraftfahrgesetz) Novelle ist gem. § 33/6a KFG
auch das Anbieten derartiger Manipulationen verboten. Der Ausbau –
bzw. die Deaktivierung eines Abgasnachbehandlungssystems ist verboten
und führt zur Aufhebung der Zulassung bzw. der Genehmigung des
Kraftfahrzeuges. Laut Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung liegt
jedenfalls Gefahr in Verzug vor.

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