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Bundesarbeitskammer beantragt Gesetzesprüfung zu SV-Umbau beim Verfassungsgerichtshof

Aus AK Sicht ist paritätische Besetzung der Gremien verfassungswidrig

Wien (OTS) - 152 Seiten (inklusive Anhang) stark ist die Beschwerde, die Bundesarbeitskammer, Arbeiterkammer Wien und ein Versicherter beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht haben. Mit der Klage soll der Umbau der Sozialversicherung (SV) zurück an den Start geschickt werden. Denn aus Sicht der AK sind mehrere Punkte verfassungswidrig: Bekämpft werden etwa die paritätische Besetzung der Gremien und der neue Eignungstest. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht erscheint die Zusammenlegung nicht ratsam - wie ein vor kurzem vorgestelltes Gutachten von Professor Otto Krickl vom Institut für Organisation und Institutionenökonomik der Uni Graz zeigt: Fusionskosten werden massiv unterschätzt, Effizienzpotenziale aufgrund schwerster methodischer und rechnerischer Fehler massiv überschätzt.

„In der neuen Struktur werden die Vertreter der ArbeitnehmerInnen keine Möglichkeit haben, die Fehlentwicklungen dieser nicht ausreichend vorbereiteten Fusion im Interesse der Versicherten zu beeinflussen“, sagt AK Direktor Christoph Klein. „Die Arbeitgeber sind selbst nicht in dieser Kasse versichert, ihr Interesse ist, die Kosten gering zu halten und Geschäfte zu machen: Sei es durch den Verkauf von Medikamenten oder anderen Produkten, sei es durch Privatisierungen von Gesundheitseinrichtungen. Für die versicherten ArbeitnehmerInnen bedeutet die neue Struktur, dass die Leistungen verschlechtert oder dass Selbstbehalte eingeführt werden können.“

Die RechtanwältInnen der Kanzlei Freimüller / Obereder / Pilz zeigen in der Beschwerde im Auftrag der AK deutlich die Probleme, die sich durch die neue Struktur in der Verwaltung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ergeben. Der Verwaltungsrat der ÖGK setzt sich künftig zur Hälfte aus Vertretern von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern zusammen. Bisher waren im Vorstand der Gebietskrankenkassen die ArbeitnehmerInnen stärker vertreten. Auch in der Pensionsversicherungsanstalt verlieren die ArbeitnehmerInnen an Einfluss. Dadurch ist die Gewichtung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen undemokratisch zu Lasten der ArbeitnehmerInnen verzerrt. Dieses Ungleichgewicht in den Verwaltungskörpern bewirkt eine schwerwiegende Verschiebung der Einflussmöglichkeiten zum Nachteil der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen. Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Mitwirkung und Repräsentation der Interessen der ArbeitnehmerInnen wird aus Sicht der AK verletzt.

„Die radikale Verkleinerung der Gremien führt zu Verzerrungen bei der Repräsentation der Versicherten durch ihre Versicherungsvertreter und zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeiterkammerwahlen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung“, heißt es in der Beschwerde. Denn künftig wird die demokratische Legitimation der Verwaltungsorgane fehlen.

Dazu kommt: Es gibt keine Rechtfertigung durch die Beitragsleistung für die Besserstellung der Arbeitgeber, denn deren Beiträge machten lediglich 28,9 Prozent des gesamten Mittelaufkommens in der Krankenversicherung nach dem ASVG aus. Weiters wurde zwar rechtlich eine Differenzierung in einen Versichertenbeitrag und einen Arbeitgeberbeitrag vorgenommen. Wirtschaftlich betrachtet unter Zugrundelegung einer historischen Interpretation stellen die Gesamtheit der Versichertenbeiträge jedoch einen Anteil am Lohn des Arbeitnehmenden dar, welcher an die Sozialversicherung fließt. Daraus resultiert, dass es die Beiträge des Arbeitnehmenden sind, die in Form des Versicherten- und Arbeitgeberbeitrages an die Sozialversicherung geleistet werden und dort verwaltet werden.

„Das Österreichische Gesundheitssystem zählt noch immer zu den besten weltweit, auch wenn es manche gerne schlecht reden“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Stabile und verlässliche Strukturen sind gerade deshalb so wichtig, weil das Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen steht: Österreich muss mit dem medizinischen Fortschritt mithalten, alle Versicherten sollen daran teilhaben können und die bestmögliche Versorgung erhalten. Die Fortschritte in der Medizin und in der Pflege sind rasant. „Die Gesundheitssysteme müssen damit Schritt halten, ebenso wie das Personal, damit die Patientinnen und Patienten die beste Behandlung bekommen.“

Hinweis: Die Beschwerde der Bundesarbeitskammer findet sich unter www.arbeiterkammer.at/vfgh

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
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