- 08.10.2019, 13:15:56
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- OTS0142
Bundesarbeitskammer beantragt Gesetzesprüfung zu SV-Umbau beim Verfassungsgerichtshof
Aus AK Sicht ist paritätische Besetzung der Gremien verfassungswidrig
Utl.: Aus AK Sicht ist paritätische Besetzung der Gremien
verfassungswidrig =
Wien (OTS) - 152 Seiten (inklusive Anhang) stark ist die Beschwerde,
die Bundesarbeitskammer, Arbeiterkammer Wien und ein Versicherter
beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht haben. Mit der Klage
soll der Umbau der Sozialversicherung (SV) zurück an den Start
geschickt werden. Denn aus Sicht der AK sind mehrere Punkte
verfassungswidrig: Bekämpft werden etwa die paritätische Besetzung
der Gremien und der neue Eignungstest. Auch aus
betriebswirtschaftlicher Sicht erscheint die Zusammenlegung nicht
ratsam - wie ein vor kurzem vorgestelltes Gutachten von Professor
Otto Krickl vom Institut für Organisation und Institutionenökonomik
der Uni Graz zeigt: Fusionskosten werden massiv unterschätzt,
Effizienzpotenziale aufgrund schwerster methodischer und
rechnerischer Fehler massiv überschätzt.
„In der neuen Struktur werden die Vertreter der ArbeitnehmerInnen
keine Möglichkeit haben, die Fehlentwicklungen dieser nicht
ausreichend vorbereiteten Fusion im Interesse der Versicherten zu
beeinflussen“, sagt AK Direktor Christoph Klein. „Die Arbeitgeber
sind selbst nicht in dieser Kasse versichert, ihr Interesse ist, die
Kosten gering zu halten und Geschäfte zu machen: Sei es durch den
Verkauf von Medikamenten oder anderen Produkten, sei es durch
Privatisierungen von Gesundheitseinrichtungen. Für die versicherten
ArbeitnehmerInnen bedeutet die neue Struktur, dass die Leistungen
verschlechtert oder dass Selbstbehalte eingeführt werden können.“
Die RechtanwältInnen der Kanzlei Freimüller / Obereder / Pilz zeigen
in der Beschwerde im Auftrag der AK deutlich die Probleme, die sich
durch die neue Struktur in der Verwaltung der Österreichischen
Gesundheitskasse (ÖGK) ergeben. Der Verwaltungsrat der ÖGK setzt sich
künftig zur Hälfte aus Vertretern von ArbeitnehmerInnen und
Arbeitgebern zusammen. Bisher waren im Vorstand der
Gebietskrankenkassen die ArbeitnehmerInnen stärker vertreten. Auch in
der Pensionsversicherungsanstalt verlieren die ArbeitnehmerInnen an
Einfluss. Dadurch ist die Gewichtung von Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberinteressen undemokratisch zu Lasten der ArbeitnehmerInnen
verzerrt. Dieses Ungleichgewicht in den Verwaltungskörpern bewirkt
eine schwerwiegende Verschiebung der Einflussmöglichkeiten zum
Nachteil der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen. Das
verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Mitwirkung und
Repräsentation der Interessen der ArbeitnehmerInnen wird aus Sicht
der AK verletzt.
„Die radikale Verkleinerung der Gremien führt zu Verzerrungen bei der
Repräsentation der Versicherten durch ihre Versicherungsvertreter und
zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Ergebnisse der
Arbeiterkammerwahlen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung“,
heißt es in der Beschwerde. Denn künftig wird die demokratische
Legitimation der Verwaltungsorgane fehlen.
Dazu kommt: Es gibt keine Rechtfertigung durch die Beitragsleistung
für die Besserstellung der Arbeitgeber, denn deren Beiträge machten
lediglich 28,9 Prozent des gesamten Mittelaufkommens in der
Krankenversicherung nach dem ASVG aus. Weiters wurde zwar rechtlich
eine Differenzierung in einen Versichertenbeitrag und einen
Arbeitgeberbeitrag vorgenommen. Wirtschaftlich betrachtet unter
Zugrundelegung einer historischen Interpretation stellen die
Gesamtheit der Versichertenbeiträge jedoch einen Anteil am Lohn des
Arbeitnehmenden dar, welcher an die Sozialversicherung fließt. Daraus
resultiert, dass es die Beiträge des Arbeitnehmenden sind, die in
Form des Versicherten- und Arbeitgeberbeitrages an die
Sozialversicherung geleistet werden und dort verwaltet werden.
„Das Österreichische Gesundheitssystem zählt noch immer zu den besten
weltweit, auch wenn es manche gerne schlecht reden“, sagt AK Direktor
Christoph Klein. Stabile und verlässliche Strukturen sind gerade
deshalb so wichtig, weil das Gesundheitswesen vor großen
Herausforderungen steht: Österreich muss mit dem medizinischen
Fortschritt mithalten, alle Versicherten sollen daran teilhaben
können und die bestmögliche Versorgung erhalten. Die Fortschritte in
der Medizin und in der Pflege sind rasant. „Die Gesundheitssysteme
müssen damit Schritt halten, ebenso wie das Personal, damit die
Patientinnen und Patienten die beste Behandlung bekommen.“
Hinweis: Die Beschwerde der Bundesarbeitskammer findet sich unter
www.arbeiterkammer.at/vfgh
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