• 02.10.2019, 12:19:08
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  • OTS0097

Neues Gütesiegel macht Jugendschutz in Niederösterreich sichtbar

LR Teschl-Hofmeister: Vorreiterprojekt als begleitende Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes 2019

Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Vorreiterprojekt als begleitende
Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung des neuen
Jugendschutzgesetzes 2019 =

St. Pölten (OTS/NLK) - Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in St.
Pölten präsentierten Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
und Kurt Wittmann, der Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft
Pielachtal und Bürgermeister von Rabenstein, heute, Mittwoch, das
neue Gütesiegel „Wir.feiern.sicher!“. „Junge Menschen haben das Recht
zu feiern, Spaß zu haben und dabei umfassend durch entsprechende
Gesetze geschützt zu sein. Mit dem neuen NÖ Jugendgesetz wurde ein
wichtiger Schritt gesetzt und mit dem Gütesiegel ‚Wir.feiern.sicher!‘
soll nun die erfolgreiche Umsetzung unterstützt werden“, erklärte
Teschl-Hofmeister. Der Dirndlkirtag im Pielachtal am kommenden
Wochenende ist die erste Veranstaltung, die das Gütesiegel zum
Jugendschutz erlangt hat.

„Mit Jänner 2019 traten die Änderungen des NÖ Jugendgesetzes in
Kraft, diese gilt es jetzt verstärkt an die verschiedenen Zielgruppen
zu kommunizieren. Eine Maßnahme dazu ist das neue Gütesiegel“, so
Landesrätin Teschl-Hofmeister. Neben der Ausweitung der Ausgehzeiten
für junge Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, brachte
die Gesetzesänderung auch eine Ausweitung der Verbote für Alkohol und
Tabakwaren mit sich. Mit dem neuen Gütesiegel „Wir.feiern.sicher!“
sollen nun Veranstalterinnen und Veranstalter, Vereine, die
Gastronomie und all jene die mit jungen Menschen verantwortungsvoll
feiern möchten dabei unterstützt und für ihr Engagement ausgezeichnet
werden. Darüber hinaus trägt das Gütesiegel zu einer positiven
Wahrnehmung der Veranstaltung gegenüber aller beteiligten Parteien
bei und soll helfen eine vertrauenswürde Grundlage für
Veranstaltungen sicherzustellen.

Ein Leitfaden dient als Grundlage und enthält praktische und bereits
erfolgreich erprobte Anregungen zur attraktiven Festgestaltung. Von
der Planung vor der Feier über die Durchführung bis hin zum
Veranstaltungsende und dem Heimweg der jungen Mensche, finden sich
jede Menge Tipps, Tricks und andere nützliche Inhalte, die Planung
und Umsetzung einer Veranstaltung erleichtern sollen. Um das
Gütesiegel zu erlangen, müssen Kriterien wie etwa ein Rauchverbot am
Veranstaltungsgelände, Verzicht auf Trinkaktionen oder das Anbieten
von Gratiswasser, erfüllt werden.

„Das Gütesiegel ist eine Maßnahme, die Bewusstsein für die
Wichtigkeit des neuen Jugendgesetzes schafft und dabei unterstützt,
Sicherheit und Spaß junger Menschen zusammenzubringen. Ein Weg, der
die Feierkultur auch beim Dirndlkirtag im Pielachtal nachhaltig für
alle verbessert“, sind der Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft
und Bürgermeister Kurt Wittmann aus Rabenstein und sein Amtskollege
Arthur Rasch aus Hofstetten-Grünau überzeugt. „Wir wollen ein klares
Bekenntnis zum Jugendschutz zeigen. Wir haben das Gütesiegel für den
Dirndlkirtag am kommenden Wochenende in Hofstetten-Grünau erworben.
Maßnahmen die wir setzen sind etwa eine Happy Hour für alkoholfreie
Getränke oder der Verzicht auf den Verkauf von Alkopops. Besonders
stolz sind wir auf die eigene Zug-Kooperation, um unseren Gästen eine
sichere An- und Abreise zu gewähren.“ Zudem wird der kommende
Dirndlkirtag auch der erste sein, der plastikfrei ist – auch hier
wolle man Vorreiter sein, so Kurt Wittmann.

Das neue Jugendschutzgesetz 2019 schützt Jugendliche vor negativen
Folgen des Konsums von Alkohol und Rauchwaren und fixiert klare
Ausgehzeiten, die der aktiven Lebensgestaltung junger Menschen von
heute entgegenkommen. Die konkreten Änderungen brachten etwa eine
Anhebung der Ausgehzeiten von 22 auf 23 Uhr bis 14 Jahre. So gibt es
nun nur mehr zwei Ausgehzeiten, die sich Jugendliche merken müssen.
Unter 14 Jahre bis 23 Uhr und von 14 bis 16 Jahre bis 1 Uhr. Auch
beim Konsum von Tabakwaren und gebranntem Alkohol gab es eine
Anhebung des Alters: So dürfen beide Güter erst nach Vollendung des
18. Lebensjahres erworben werden. Das neue Jugendschutzgesetz trat
mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft.

„Wir wünschen den jungen Menschen erfolgreiche und spannende
Veranstaltungen und freuen uns, dabei unterstützen und beraten zu
können. Mit „Wir.feiern.sicher!“ gehen wir einen weiteren wichtigen
Schritt zu einem zeitgemäßen Jugendschutz“, so Landesrätin
Teschl-Hofmeister abschließend.

Mit der Projektumsetzung von „Wir.feiern.sicher!“ wurde die
Jugendinfo NÖ betraut, die in Kooperation mit der Fachstelle NÖ und
weiteren Projektpartnern ein umfassendes Konzept entwickelt hat. Mit
Herbst 2019 startet diese niederösterreichweite Initiative, um Feiern
und Jugendschutz in beispielhafter Weise miteinander zu verbinden.

Nähere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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