- 02.10.2019, 09:26:26
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AK Erfolg: PayLife KundInnen bekommen Geld zurück!
PayLife zahlt unrechtmäßig eingehobene Spesen, Entgelte und Kosten zurück
Utl.: PayLife zahlt unrechtmäßig eingehobene Spesen, Entgelte und
Kosten zurück =
Wien (OTS) - PayLife KundInnen dürfen sich freuen: Sie erhalten Geld
zurück, das unerlaubt für Spesen, Entgelterhöhungen und
Papier-Monatsrechnungen eingehoben wurde. Die AK hat Klauseln in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditkarten der Marke
PayLife beanstandet und nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) für die
meisten Klauseln Recht bekommen.
Betroffene KundInnen können ab jetzt ihre Ansprüche bei PayLife
anmelden, und zwar mit dem Formular auf der Website des
Kartenanbieters unter www.paylife.at/agb. PayLife prüft ab 7.
November die Ansprüche der KundInnen und zahlt dann innerhalb von
acht Wochen das unrechtmäßig eingehobene Geld zurück.
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Beschwerden in der
AK KonsumentInnenberatung wegen verrechneter Spesen,
Entgelterhöhungen oder verlangter Kosten für die Zusendung der
Monatsabrechnung in Papierform. Die AK ist gegen 20 Klauseln in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Klausel in den Besonderen
Geschäftsbedingungen für die Kreditkarten der Marke PayLife
vorgegangen. Herausgegeben werden die PayLife-Kreditkarten von der
easybank AG, die die Marke PayLife im Jahr 2017 von der Six Payment
Services GmbH erworben hat. Der OGH hat insgesamt 15 Klauseln als
unzulässig, sieben als zulässig beurteilt.
Drei Beispiele der unzulässigen Klauseln:
+ Als gröblich benachteiligend wurde eine Klausel beurteilt, die
mehrmalige Erhöhungen der Entgelte binnen eines Jahres ermöglicht
hatte. Aufgrund der Rechtswidrigkeit der Klausel sind
Entgelterhöhungen, die auf Basis der Klausel vorgenommen wurden, den
KundInnen rückzuerstatten. Das betrifft insbesondere die Erhöhung des
Jahreskartenentgelts, aber auch das Entgelt für Bargeldbehebungen
sowie das Manipulationsentgelt, das bei Umsätzen in Fremdwährung und
bei Euro-Umsätzen außerhalb der EU anfällt. So wurden etwa die
Jahresentgelte per 01.09.2015 bei der PayLife „GoldPlus“-Kreditkarte
von 69,20 auf 74 Euro, bei der PayLife „Classic“-Kreditkarte von
20,50 auf 22 Euro und bei der PayLife „Platinum“-Kreditkarte von 200
auf 218 Euro erhöht. Diese Kartenentgelterhöhung macht – gerechnet
auf vier Jahre – bis zu 72 Euro aus. Rückerstattet werden auch die
Entgelterhöhungen für Bargeldauszahlungen von drei auf 3,30 Prozent
und die Erhöhung des Manipulationsentgelts von 1,5 auf 1,65 Prozent.
+ Wer mit der Bezahlung der Abrechnung in Verzug war, musste neben
Verzugszinsen auch noch Rücklastschrift- und Mahnspesen – je nach
offener Forderung zwischen sechs und 18 Euro – zahlen.
+ KundInnen konnten bei der Monatsrechnung zwischen einer
postalischen Zusendung in Papierform und einem Download auf der
Homepage wählen. Für die Zusendung der Papier-Monatsabrechnung wurden
jedoch 1,10 Euro verrechnet, und das seit 01.08.2017. Diese Klausel
widerspricht dem Zahlungsdienstegesetz.
SERVICE: Alle Infos zum Urteil gegen PayLife unter
www.arbeiterkammer.at/paylife.
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