• 23.09.2019, 12:40:00
  • /
  • OTS0115

„Landtag ist Voraussetzung und Instrument für den Vorarlberger Weg“

LTP Sonderegger zog Bilanz über die zu Ende gehende Landtagsperiode

Utl.: LTP Sonderegger zog Bilanz über die zu Ende gehende
Landtagsperiode =

Bregenz (OTS) - „Vorarlberg braucht einen starken Landtag, um die
Gestaltungsspielräume zu bewahren.“ Das sagte Landtagspräsident
Harald Sonderegger heute (23.9.) im Rahmen der Pressekonferenz
anlässlich der zu Ende gehenden (XXX.) Landtagsperiode.
„Vorarlberg ist seit über 100 Jahren selbständig – das soll auch
in Zukunft so bleiben“, erklärte der Landtagpräsident. Die
Vorarlberger Bevölkerung schätzt die Eigenständigkeit unseres Landes
und damit den Landtag als Fundament des politischen Handelns. Das
haben die Ergebnisse der repräsentativen Meinungsumfrage aus dem Jahr
2018 über die Bedeutung des Vorarlberger Landtags klar belegt.
Sonderegger betonte: „Um weiterhin den Vorarlberger Weg selbst
bestimmen und gestalten zu können, ist das demokratisch gewählte
Landesparlament sowohl die Voraussetzung als auch das passende
Instrument.“ Ziel des Landtags muss es sein, „dass die Bürgerinnen
und Bürger noch mehr über den Landtag und seine wichtigen Aufgaben
wissen und den Mehrwert des Landtags als politische Plattform im Land
noch stärker wahrnehmen und schätzen“.

Für den Landtagspräsidenten steht in der kommenden Landtagsperiode
im Vordergrund, sich auf die größte Stärke des Vorarlberg Landtags zu
besinnen: „Die Kooperationsfähigkeit aller politischen Kräfte. Wenn
wir an einem Strang ziehen, können wir inhaltlich gute Lösungen zum
Wohle der Bevölkerung und zur Weiterentwicklung des Landes
sicherstellen. Die vielfach einstimmigen Beschlüsse der XXX.
Landtagsperiode zeigen: Die Abgeordneten aller Fraktionen sind –
trotz unterschiedlicher politischer Positionen und Zugänge – bemüht,
gute und nachhaltige Lösungen zu erzielen, von denen letztendlich
alle profitieren.“

In der zu Ende gehenden Landtagsperiode ist das Plenum 48 Mal
zusammengetreten, dazu kommen 341 Ausschusssitzungen. 94
Landesgesetze wurden beschlossen, zweimal wurde die Landesverfassung
geändert. Als „legislative Meilensteine“ dieser Landtagsperiode
nannte Sonderegger vor allem Änderungen im Wahlrecht betreffend die
Nutzung des Zentralen Wählerregisters, die Modernisierung des
Gehaltssystems im Landesdienst sowie die Änderung des
Raumplanungsgesetzes und des Grundverkehrsgesetzes als Maßnahmen
gegen die Baulandhortung und für die Baulandmobilisierung. Er
erwähnte auch die Änderung des Gemeindegesetzes mit einer Reihe
wichtiger „Updates“ und Anpassungen des Kindergartengesetzes, die
u.a. dem steigenden Bedarf an Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen
Rechnung tragen.

Mit Blick auf die Landtagswahl am 13. Oktober appellierte
Sonderegger an alle Wahlberechtigten, insbesondere Erst- und
Jungwählende, ihr Stimmrecht wahrzunehmen: „Das Recht, wählen zu
dürfen, ist ein Kernelement der repräsentativen Demokratie. Nur wer
wählt, entscheidet mit. Das betrifft uns alle, aber vor allem auch
die junge Generation, die wichtige Weichen stellen kann. Es geht um
nicht weniger als die Zukunft des Landes, also um unsere Zukunft!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel