Wien (OTS) - Im Nationalrat wurden gestern, Donnerstag, Änderungen im
Pensionsrecht beschlossen. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, soll
abschlagsfrei in Pension gehen können. Kindererziehungszeiten bis zu
fünf Jahren werden berücksichtigt. Bis zum Jahr 2024 sind von dieser
Begünstigung ausschließlich Männer betroffen. Frauen können bis dahin
ab dem 60. Lebensjahr – abschlagsfrei - eine Alterspension in
Anspruch nehmen.
Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft, das heißt: Es sind
nur Pensionsantritte ab dem 1. Jänner 2020 betroffen. Nachdem es sich
um eine beträchtliche Erhöhung der Monatspension handelt, sollten
Personen mit 45 Arbeitsjahren, die ihren Pensionsantritt mit 1.
Oktober 2019, 1.November 2019 oder 1. Dezember 2019 geplant haben,
einen Aufschub des Pensionsantritts auf 1. Jänner 2020 prüfen lassen.
Sollten nur wenige Monate auf die 45 Arbeitsjahre fehlen, ist zu
überlegen, den Pensionsantritt bis zum Erreichen der 540
Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit aufzuschieben.
Betroffen von der Regelung sind alle vorzeitigen Pensionsformen,
sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen; das sind die
Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung) ab dem 62. Lebensjahr,
die Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr und in wenigen Fällen
auch die Invaliditätspension.
Die Auswirkungen sind groß und bedeuten für die Betroffenen deutlich
höhere Pensionszahlungen. Bei Langzeitversicherten etwa liegen die
Pensionen nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt bei rund € 2.553
brutto (€ 1.956 netto). Die Abschlagsbefreiung bewirkt eine Erhöhung
auf € 2.921 brutto (€ 2.170 netto); das ist eine monatliche Erhöhung
der Bruttopension um € 368 (netto € 214) und eine jährliche Erhöhung
um brutto € 5.152 und netto € 3.226,- (inkl. Sonderzahlungen).
Service: Informationen zu den Änderungen im Pensionsrecht bietet die
Arbeiterkammer Wien unter 01/50165/1204 täglich von 8:00 bis 15:45
Uhr an.
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