• 12.09.2019, 12:21:10
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  • OTS0127

Datenleck bei Gesundheitsbehörde: Schadenersatzforderung gegen Republik Österreich

Wien (OTS) - 

Wegen des mutmaßlichen Datenlecks im Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, BASG, meldet das betroffene Unternehmen nun Schadenersatz in Millionenhöhe bei der Finanzprokuratur an. Dieser Schritt folgt auf einen Überprüfungsantrag an die Datenschutzbehörde.

Im März hatten Mitarbeiter des BASG bei einer Betriebsüberprüfung, ohne ein rechtlich notwendiges Verfahren zu eröffnen, Hunderte von Rechnungsdaten bei einem Unternehmen mitgenommen. Wie man diese verwendete oder ob man sie sogar an Dritte weitergegeben hat, überprüft derzeit die Datenschutzbehörde.

Der für das Unternehmen entstandene Schaden, unter anderem auch wegen geschäftsschädigender Äußerungen bei Vertriebspartnern, wurde jetzt bei der Finanzprokuratur angemeldet. Die Ersatzforderung beruht auf dem Amtshaftungsgesetz und trifft die Republik Österreich. Das BASG ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Die Finanzprokuratur kümmert sich als „Anwalt der Republik“ u.a. um zivilrechtliche Forderungen gegen die Republik.

Siehe dazu auch diese ältere Aussendung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190801_OTS0133/

Im Auftrag des Einbringers/Klägers.

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