Eltern von Problemschülern die Sozialhilfe kürzen?
Wem es wirklich ums Kindeswohl geht, der darf die Not der Eltern nicht erhöhen!
Wien (OTS) - Eltern von Problemkindern Sozialleistungen zu kürzen verschärft langfristig die Problematik – ein klares Nein zu Sanktionen, wenn Familien ohnehin schon belastet sind und Probleme haben!
Das Gewaltverbot in der Erziehung ist heuer 30 Jahre alt und begründet seinen Erfolg auf dem Motto helfen statt strafen. Eine Rückkehr zu Körperstrafen wäre heute nicht mehr mehrheitsfähig, „... denn auch Eltern, denen es selbst heute noch nicht gelingt, ohne Ohrfeige oder Klaps auf den Hintern auszukommen, bekennen sich fast immer zum Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung“
, weiß Adele Lassenberger von den ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN.
Sich in der Erziehung Hilfe zu holen, ist heute deutlich akzeptierter als noch vor 20 oder 25 Jahren. Ein klares Ja zu niederschwelligen Beratungseinrichtungen, Elternbildungsangebote und nachgehenden Angeboten wie bspw. die Frühen Hilfen. Das Versorgungsnetz und die Strukturen sind vorhanden – darauf kann Österreich stolz sein – aber diese Einrichtungen sind meist unterfinanziert und bräuchten viel mehr Personalressourcen bzw. müssten diese Angebote abgesichert und ausgebaut werden.
Der Wahlkampf lässt nun mit einer Forderung nach Kürzungen von Sozialleistungen für Eltern, deren Kinder auffällig sind („Schulschwänzer“, „Prügler“, Verweigerer) aufhorchen. Diesem Ansinnen möchten die ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN entschieden entgegengetreten und sind sich damit der Unterstützung sämtlicher Experten und Expertinnen sicher. Die Schule als Bildungseinrichtung muss für Chancengerechtigkeit sorgen – auch das hören wir im Wahlkampf – und darf nicht dazu missbraucht werden, sozial benachteiligte Kinder und ihre Familien mit Sanktionen und Sanktionsandrohungen weiter zu diskriminieren.
Im §138 ABGB sind klare Vorgaben zu finden, was allen Kindern und Jugendlichen zusteht und das Kindeswohl sichert – das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht zudem viele Formen von Interventionsmöglichkeiten vor. Deshalb ist es ausreichend, wenn Schulen gemäß ihrer gesetzlich verankerten Verpflichtung an die Kinder- und Jugendhilfe melden und mit dieser kooperieren, denn dort gibt es die Expertise mit Familien, die Probleme haben, umzugehen. Die Gewährung von bestimmten Sozialleistungen stellt in der Kinder- und Jugendhilfe übrigens eine ganz niederschwellige Interventionsmöglichkeit dar, um Familien die Kooperation anzubieten und sie in die Kooperation zu bringen. „Es braucht manchmal mehrere Anläufe, bis Vertrauen aufgebaut werden kann und eine tragfähige Kooperation mit betroffenen Familien gelingt“
, ist auch Martina Wolf, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Österreichischer Kinderschutzzentren, von der Richtigkeit dieses Ansatzes überzeugt.
Expertinnen und Experten wissen um die Nöte von Familien mit schulverweigernden Kindern, oder Kindern, die immer wieder in körperlich ausgetragene Konflikte verwickelt sind oder alles verweigern. Eltern wünschen sich auch im Hinblick auf die Schule funktionierende Kinder. Wenn dem nicht so ist, sehen sie sich mit Vorwürfen, Angriffen und Sanktionen bedroht und mauern dann manchmal. „Auch wenn das nach außen hin oft nicht sichtbar ist, innen rumort es“, beschreibt Adele Lassenberger die Dynamik in den betroffenen Familien. „Wird dann noch Geld gestrichen, spitzt sich die Lage zu und Kinder werden zerrieben zwischen staatlichen Sanktionsbefugnissen und elterlicher Hilflosigkeit“
, bringt Martina Wolf die prekäre Lage auf den Punkt. Armut ist ohnehin der größte Risikofaktor für eine Kindeswohlgefährdung. Dort, wo Eltern nicht in der Lage sind, für ausreichend gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung und soziale Integration ihrer Kinder zu sorgen, muss der Staat unterstützend und im Sinne eine sozialen Chancengerechtigkeit eingreifen. Das ist der bisherige österreichische Weg und dass dieser nicht verlassen wird, dafür appellieren die ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN an alle verantwortlichen Politiker und Politikerinnen: keine populistischen Ansagen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen!
Mehr dazu, wofür die politischen Parteien in Sachen Kinderrechte und Kinderschutz stehen, findet sich auch unter https://www.ots.at/redirect/kinderhabenrechte
Das Österreichische Netzwerk für Kinderrechte https://www.kinderhabenrechte.at hat den wahlwerbenden Parteien 17 Fragen zu Kinderschutz und Kinderechten gestellt. Die Antworten können dort nachgelesen werden.
Rückfragen & Kontakt:
DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
0043 660 181 78 41
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