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  • OTS0004

Motorradfahrer entzieht sich der Anhaltung

Wien (OTS) - 27.08.2019, 20:55 Uhr
A22, Rampe 43 (Richtung Abfahrt Ölhafen Lobau)

Beamte der Landesverkehrsabteilung (LVA) führten routinemäßige
Fahrzeuganhaltungen durch. Ein Motorradfahrer wurde von einer
Streifenbesatzung auf der A22 mittels Heckscheiben-Anzeige „Polizei,
bitte folgen“ aufgefordert, den Beamten zum nahegelegenen
Kontrollplatz Kaisermühlen zu folgen, was er vorerst auch tat.
Unmittelbar nachdem der Streifenwagen zum Kontrollplatz (Rampe 43)
abgebogen war, schwenkte der Motorradfahrer abrupt und unmittelbar
vor der Leitplanke über die dortige Sperrfläche und raste Richtung
Abfahrt Ölhafen Lobau davon.
Zufällig hatte auch eine zweite Streifenbesatzung – nur wenige
hundert Meter dahinter – zur selben Zeit einen Autofahrer zum Zwecke
der Lenker- und Fahrzeugkontrolle im Schlepptau und konnte die Flucht
des Motorradfahrers aus nächster Nähe beobachten. Sofort beendeten
die Beamten die Anhaltung gegenüber dem Pkw und nahmen die Verfolgung
des Motorradfahrers auf. Dabei übersetzte der Flüchtige mit etwa 100
km/h die Kreuzung Ausfahrt A22 mit der Raffineriestraße (im dortigen
Bereich sind 50 km/h erlaubt) und überfuhr mit stark überhöhter
Geschwindigkeit die rote Ampel.
Auf Höhe des Kraftwerks Donaustadt konnten die Beamten den
Motorradfahrer einholen und positionierten den Streifenwagen
unmittelbar neben dessen Motorrad. Der Tatverdächtige wurde mehrmals
mittels Handzeichen aufgefordert anzuhalten. Kurz verlangsamte er
seine Geschwindigkeit auch, beschleunigte dann aber sofort wieder und
raste mit Geschwindigkeiten bis zu 110 km/h davon. Erst beim
darauffolgenden Versuch konnte dem Mann der Weg abgeschnitten und er
zum Anhalten gezwungen werden.
Der 26-jährige österreichische Staatsbürger ist nicht im Besitz einer
Lenkberechtigung, da ihm diese zuvor bereits entzogen worden war.
Außerdem waren in seinem Auspuff keine Dezibelkiller montiert und die
Blinker mit dunklem Spray überlackiert. Auch hatte der Angehaltene
keinen Zulassungsschein bei sich. Er wurde wegen zahlreicher
Verwaltungsübertretungen angezeigt und muss mit einer hohen
Geldstrafe rechnen.
Jener Fahrzeuglenker, der von der zweiten Streifenbesatzung
ursprünglich hätte angehalten werden hätte sollen, meldete sich kurze
Zeit später telefonisch bei der Polizei und schilderte den
Sachverhalt. Er wurde telefonisch über den Zwischenfall informiert
und bezüglich seiner Verwaltungsübertretung abgemahnt.

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