- 30.08.2019, 10:18:46
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ÖAMTC: Schutzwege können auch unsichtbar sein
Querende Schüler – erhöhte Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern gefordert
Utl.: Querende Schüler – erhöhte Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern
gefordert =
Wien (OTS) - In den kommenden beiden Wochen beginnt in ganz
Österreich die Schule. "Da werden auf den Straßen und rund um Schulen
wieder vermehrt Kinder und Jugendliche unterwegs sein", weiß
ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "Aus diesem Grund ist es dem Mobilitätsclub
besonders wichtig daran zu erinnern, dass Kinder im Straßenverkehr
immer – auch abseits von Schutzwegen – Vorrang haben."
Die Regelung zum "unsichtbaren Zebrastreifen", die bereits seit
Jahrzehnten in der StVO verankert ist, besagt, dass Kindern das
ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden muss, sobald
ihre Absicht zum Überqueren erkennbar ist. "Sieht man also ein Kind
am Straßenrand, sollte man bremsbereit fahren, um ihnen
gegebenenfalls jederzeit ein gefahrloses Queren zu ermöglichen",
stellt die ÖAMTC-Juristin klar. "Kommt es dazu, sollte man
Augenkontakt suchen, aber auch auf den Gegenverkehr achten und
Handzeichen geben, so ein gefahrloses Queren möglich ist." Besonders
aufmerksam müssen Lenker aller Verkehrsmittel vor allem im Bereich
von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und hinter Schulbussen
sein. "Fährt man übrigens hinter einem Schulbus mit einer
Schülertransport-Kennzeichnung und der Fahrer schaltet bei einem
Stopp die Warnblinkanlage und zusätzliche gelbe Warnleuchten ein,
darf man keinesfalls mehr an dem Bus vorbeifahren", erinnert die
Expertin des Mobilitätsclubs. "Und zwar unabhängig davon, ob sich
Kinder auf der Fahrbahn befinden und wie viele Fahrstreifen vorhanden
sind." An gewöhnlichen Linienbussen ist das Vorbeifahren gestattet,
trotzdem ist erhöhte Vorsicht geboten, reduziertes Tempo und volle
Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich.
Bei Kindern darf der Vertrauensgrundsatz nicht angewandt
werden
Anders als bei Erwachsenen ist es Kindern unmöglich
Geschwindigkeiten oder Entfernungen abzuschätzen. Auch können sie auf
Grund eines Motorengeräusches noch lange nicht zuordnen, aus welcher
Richtung sich ein Fahrzeug nähert. "Hinzu kommt, dass Reaktionen von
Kindern auf gewisse Situationen anders als erwartet erfolgen",
erklärt die ÖAMTC-Expertin. Daher darf ihnen gegenüber auch der
Vertrauensgrundsatz nicht angewandt werden. "Für ein sicheres
Miteinander ist es daher unbedingt notwendig, dass Fahrzeuglenker
besonders aufmerksam und umsichtig unterwegs sind", appelliert die
Juristin des Mobilitätsclubs abschließend.
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