• 28.08.2019, 11:14:26
  • /
  • OTS0086

AK 2: Pleiten? Pech? Pannen? – Wenn der Urlaub getrübt war AK gibt Tipps

AK gibt Tipps

Utl.: AK gibt Tipps =

Wien (OTS) - Flug gestrichen, Gepäck nicht rechtzeitig da… Für viele
war der Urlaub nur das halbe Vergnügen. Das zeigte eine erste AK
Analyse von Reisebeschwerden. Reisende haben Rechte und sollen sich
nicht abspeisen lassen.
Verpatzter Urlaub – das können Sie tun, wenn Ihr Urlaub ein Reinfall
war:

+ Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche
geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner
für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei
Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die
Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder
durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at.

+ Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten
Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist
vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen
nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer
Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

+ Was gibt es zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei
Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Sie finden sie unter
wien.arbeiterkammer.at

+ Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf
Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss
den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel,
ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein
verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob
Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

+ Check-in Gebühr: Laudamotion und Wizzair verrechnen eine Check-in
Gebühr, wenn Sie nicht online, sondern am Flughafen einchecken. Die
Arbeiterkammer ist der Ansicht, dass diese Gebühren unzulässig sind
und geht derzeit dagegen gerichtlich vor. Wenn Sie betroffen sind:
Zahlen Sie diese Check-in Gebühren unter Vorbehalt. Sollte die AK vor
Gericht Recht bekommen, können Sie die Gebühren zurückverlangen.

+ Vorsicht vor Betrügern im Internet: Informieren Sie sich vorab über
die Anbieter, bei negativen Meinungen seien Sie vorsichtig. Auch bei
sehr günstigen Preisen ist Vorsicht geboten.

SERVICE: Die AK Analyse Reisebeschwerden 2019 sowie weitere Tipps
finden Sie unter https://wien.arbeiterkammer.at/reise

(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel