- 28.08.2019, 09:00:03
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Anrainer Badner Bahn: "Menschenrechte sogar in Straßburg bedroht"
Beim "Forum Alpbach 2019“ (red, ORF.at/Agenturen) hat Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner verdeutlicht, dass er den "Siegeszug der Grundrechte" durch die Vorgängerregierung in Österreich bedroht sehe, obwohl die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang stehe. Auch betrachtet der Vizekanzler zurecht näher die Aussage, "wonach das Recht der Politik zu folgen habe".
Letzteres hat beispielsweise verhängnisvolle Auswirkungen für die Anrainer der Badner Bahn (WLB) in der Feldgasse in 2353 Guntramsdorf, wo eine straßenniveaugleiche Straßenbahnanlage durch eine Eisenbahnanlage für Schwerstgüterzüge ersetzt wurde: seit 2008 beschädigt der massiven Druck von Strahltransporten ins IZ NÖ Süd die anliegenden Liegenschaften und verletzten somit Eigentumsrechte.
Die Bedrohung der Menschenrechte, die Vizekanzler Jabloner allgemein in Österreich feststellt, scheinen im Fall der vorgenommenen WLB-Umbauten in der Feldgasse auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erreicht zu haben: die aufgrund eines höchstgerichtlichen Urteils eingebrachte Beschwerde wurde kurz und bündig mit den Worten zurückgewiesen, "that domestic remedies have not been exhausted !" Dieser eindeutige Fehler im Urteil ist nicht anfechtbar! Somit sind Menschenrechte nicht nur innerstaatlich "bedroht", sondern der EMRK scheint der Verteidigung einzelner an ihn herangetragenen Menschenrechtsfälle allenfalls nicht nachkommen zu wollen und bedroht damit auch zu Unrecht einzelne Menschenrechte von Bürgern.
Die Anrainer kämpfen seit dem Umbau 2007 um eine rechtliche Lösung der Bedingungen der Durchfahrt der WLB durch die Feldgasse, jedoch vergeblich, nun ist ihnen auch eine europäische Lösung verwehrt worden.
Von zuständiger innerösterreichischer Seite lässt sich zu diesem Problem immer wieder heraushören, dass das Problem nur politisch lösbar wäre. Wo bleibt der Rechtsstaat? Hat das Recht tatsächlich der Politik zu folgen, wenn ja, aber nur unter Einhaltung der vorgegebenen Normen, was jedoch leider im Falle der WLB in der Feldgasse zum Schaden der Anrainer nicht der Fall ist! Dr. Heide Keller, namens einer Gruppe von WLB Anrainern in der Feldgasse"
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