- 27.08.2019, 09:25:13
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AK 2: Mehrere Angebote einholen – so können Sie Kosten bei den Handwerkern sparen!
Wien (OTS) - Handwerker haben große Preisunterschiede. Das zeigt ein
aktueller AK Preismonitor bei 81 Handwerkern in Wien. „Preise
vergleichen und mehrere Angebote einholen lohnt sich! Bei den
Fahrtkosten sollten Sie jedenfalls genau nachfragen, wie sie
verrechnet werden!“, rät AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina.
Handwerker – so können Sie Geld sparen!
+ Fragen Sie bei den Fahrtkosten genau nach – oft verrechnen
Handwerker für die Wegzeit den Arbeitszeit-Stundensatz. Wählen Sie
eher einen Handwerker in Ihrer Nähe, und erkundigen Sie sich nach den
Fahrtkosten für die Nahzone, die meist niedriger sind.
+ Manche Firmen haben auch ein Fahrtkostenpauschale, das eventuell
günstiger sein kann als der verrechnete Stundensatz für die Wegzeit.
+ Informieren Sie sich bei Notdiensten nach Abend-, Nacht-,
Wochenend-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Die Geschäftszeiten sind
nicht bei allen Betrieben gleich!
+ Wählen Sie bei Notdiensten nicht unbedingt die erstgereihte Firma
aus, die Sie über Suchmaschinen finden – vor allem, wenn diese mit
auffällig günstigen Preisen wirbt.
+ Fehlt bei den Notdiensten auf der Website die Information, wo die
Firma ihren Sitz hat, sollten Sie eine andere Firma beauftragen.
+ Erkundigen Sie sich bei Notdiensten am Telefon, in welchem Rahmen
sich die Kosten bewegen werden und wie hoch sie maximal sein werden.
+ Falls Sie bei Notdiensten vor Ort merken, dass es sich um einen
Betrüger handeln dürfte, keinesfalls in bar zahlen. Verlangen Sie
eine Rechnung und einen Erlagschein. Lassen Sie sich nicht unter
Druck setzen – ansonsten rufen Sie notfalls die Polizei!
+ Beim Kuratorium für Einbruchschutz und Objektsicherung (www.keo.at
bzw. auf www.meinaufsperrdienst.at) finden Sie geprüfte
Aufsperrdienst-Mitglieder und eine eigene Aufsperrhotline – Telefon:
0590 900 55 99.
+ Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie
vorher darauf hingewiesen wurden.
+ Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich
das Gegenteil (also unverbindlich, circa, ungefähr) erklärt ist.
+ Ein verbindlicher Kostenvoranschlag gilt als fix – auch wenn sich
der Betrieb verrechnet hat, darf er nicht mehr verlangen. Sind bei
einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die Kosten für die Arbeit
beträchtlich höher als im Voranschlag, also mehr als zehn bis 15
Prozent, muss das mit Ihnen besprochen werden.
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