• 22.08.2019, 09:36:33
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AK: Nicht vergessen – Wer ein Wertkarten-Handy hat, jetzt registrieren lassen!

Ab 1. September müssen auch BestandskundInnen ihr Wertkarten-Handy registriert haben, um Guthaben aufzuladen – AK gibt Tipps

Utl.: Ab 1. September müssen auch BestandskundInnen ihr
Wertkarten-Handy registriert haben, um Guthaben aufzuladen –
AK gibt Tipps =

Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur
noch gegen Vorlage eines Ausweises. BestandskundInnen – also jene,
die schon davor eine Wertkarte besessen haben – können ab 1.
September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben
lassen. AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer rät: “Am besten jetzt
registrieren! Achtung, Betreiber dürfen für die Registrierung etwas
verlangen.“

Wie kann man seine Wertkarte registrieren? Die Registrierung der
Wertkarten ist im Handyshop oder online (je nach Anbieter zum Teil
auch in Postfilialen, Fachhandel und einigen Supermärkten) möglich.
KonsumentInnen müssen sowohl aktiv für die Kommunikation genutzte
SIM-Karten als auch in Geräten (Alarmanlagen, usw.) selbst eingebaute
registrieren.

Welche Daten werden erfasst? „Wertkartennutzerinnen und –nutzer
müssen dem Mobilfunkanbieter ihren Namen, Titel und Geburtsdatum
nennen, sonst ist das Aufladen der Wertkarte ab 1. September 2019
nicht möglich. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden.
Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Anbieter, welche Nachweise nötig
sind. Mitunter wird nicht nur ein Ausweis, sondern auch der PUK-Code
benötigt“, weiß Zimmer.

Wie oft müssen die Wertkarten aufgeladen werden? Mobilfunkanbieter
sehen in ihren Geschäftsbedingungen in der Regel vor, dass
KonsumentInnen Wertkarten zumindest einmal jährlich aufladen müssen.
Kommt es zu keiner zeitgerechten Aufladung, können Anbieter die
SIM-Karte sperren, sodass KonsumentInnen sie nicht mehr nutzen
können.

„Wann die nächste Aufladung erforderlich ist, steht in den
Nutzungsbedingungen Ihres Anbieters“, so die AK Expertin.
„Registrieren Sie sich aber am besten schon jetzt in aller Ruhe, um
Ihre Wertkarte bei Bedarf jederzeit aufladen und nutzen zu können“,
rät Zimmer.

Kostet die Registrierung etwas? Achtung, Betreiber dürfen für die
Registrierung Entgelte verrechnen. Während die Onlineregistrierung in
der Regel kostenlos ist, wird die Identifizierung in Shops manchmal
kostenpflichtig angeboten. Identifiziert wird die Person in der Regel
über Vorlage eines Lichtbildausweises bzw. online via Ausweisprüfung
über eine Webcam (Photoident-Verfahren). Den Anbietern steht es frei,
andere gleichwertige Methoden zu nutzen. Links zu den einzelnen
Betreiberinfos finden Sie auf der Website des Telekomregulators
(https://www.rtr.at/de/tk/Wertkartenregistrierung).

Die Registrierungspflicht wurde im Rahmen des Sicherheitspaketes
der ehemaligen Bundesregierung zum Schutz vor Terror und Kriminalität
im Telekomgesetz eingeführt und von der AK als datenschutzsensibel
beanstandet.

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