• 07.08.2019, 11:06:32
  • /
  • OTS0071

ÖAMTC: Mit der Drohne auf Reisen – Achtung beim Fliegen, Transportieren und Fotografieren (+ Foto)

Wo Kennzeichnung bzw. Genehmigung nötig ist, Vorsicht bei der Veröffentlichung von Luftaufnahmen

Utl.: Wo Kennzeichnung bzw. Genehmigung nötig ist, Vorsicht bei der
Veröffentlichung von Luftaufnahmen =

Wien (OTS) - "Tourist wegen Drohnenflug verhaftet" – immer häufiger
liest man solche Schlagzeilen, was zur Verunsicherung von Reisenden
führt, die ihre Drohne mit in den Urlaub nehmen möchten. Gerade in
der Urlaubszeit erreichen den Mobilitätsclub diesbezüglich viele
Anfragen. "Wer seine Drohne mit ins Ausland nehmen möchte, sollte
sich vorab über allgemeine und länderspezifische Vorschriften
informieren. Die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land stark
und bei Verstößen drohen, wie auch in Österreich, hohe Strafen", weiß
ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer.

Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und
Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den
Datenschutz achten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten
Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich
Flugzeuge oder Helikopter nähern. "Auch wichtig ist der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der
Drohnenpilot", rät der Experte.

Landesspezifische Regeln beliebter Urlaubsländer,
Vereinfachung ab 2020

Viele Länder haben zusätzlich ihre eigenen Vorgaben – eine Übersicht:

* Kroatien: In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler
Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Im
Regelfall muss schon vor der Reise eine Registrierung bei der
Luftfahrtbehörde erfolgen. Eine Plakette mit Name, Adresse und
Kontaktmöglichkeiten ist ebenfalls vorgeschrieben. Fotografieren und
Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen kaum möglich – denn
dafür bedarf es einer Genehmigung der State Geodetic Administration,
die für Touristen im Regelfall jedoch nicht erteilt wird.

* Griechenland: In Griechenland dürfen Drohnen ohne Bewilligung 49
Meter hoch und im Umkreis von 50 Metern geflogen werden. Mit
vorheriger Bewilligung der Luftfahrtbehörden sind es 120 Meter Höhe
und 500 Meter Entfernung. Zu Flughäfen ist ein Mindestabstand von
acht Kilometern einzuhalten – womit auch auf vielen Urlaubsinseln die
Drohne im Koffer bleiben muss.

* Italien: "Für den privaten Gebrauch von Drohnen ist in Italien
keine Genehmigung der Luftfahrtbehörde notwendig", sagt der
ÖAMTC-Experte. "Der Pilot darf das Gerät maximal 70 Meter hoch und in
200 Meter Entfernung fliegen. Aber Achtung: Für einige Städte, wie
z.B. Venedig, gilt ein Flugverbot für Drohnen."

* Deutschland: In Deutschland gilt für Drohnen über 250 Gramm
Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht, d.h. der Name und die
Adresse des Halters müssen feuerfest und deutlich sichtbar am Gerät
angebracht sein. Für Drohnen mit mehr als zwei Kilo Abfluggewicht
benötigt man einen Flugkenntnisnachweis.

Ab Sommer 2020 gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche
rechtliche Bestimmungen – dann wird auch die Drohnennutzung in vielen
Urlaubsdestinationen wesentlich einfacher.

Vorsicht beim Befördern im Flugzeug und beim Fotografieren vor
Ort

Wer mit dem Flugzeug verreist, sollte wissen: "Während die Drohne
selbst im Koffer transportiert werden kann, sollten die Akkus im
Handgepäck untergebracht werden", erklärt der Experte des
Mobilitätsclubs. "Da es sich meistens um besonders heikle
Lithium-Polymer-Batterien handelt, empfiehlt sich der Transport in
einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, z.B. eine sogenannte Lipo
Bag."

Aufgrund der Panoramafreiheit dürfen prinzipiell auch Urlaubsfotos
von urheberrechtlich geschützten Gebäuden veröffentlicht werden –
solange sie von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind. Aber
Vorsicht: "Wer ein berühmtes Bauwerk mit einer Drohne fotografiert
und das Bild online stellt, kann Probleme bekommen", warnt der
ÖAMTC-Experte. "Die Panoramafreiheit gilt dann meist nicht, da
Drohnen aus Perspektiven fotografieren oder filmen, die für den
normalen Betrachter im öffentlichen Raum nicht erreichbar sind."

Nähere Infos zur neuen EU-Drohnenverordnung und zu rechtlichen
Bestimmungen der beliebtesten Urlaubsziele findet man unter
www.oeamtc.at/drohnen. Hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres
Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für
Android und iOS.

Aviso an die Redaktionen: Ein Foto steht unter www.oeamtc.at/presse
zur Verfügung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel