- 02.08.2019, 10:18:26
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- OTS0036
Behinderung auf Autobahn: PKW-Lenkerin angehalten
Wien (OTS) - Vorfallszeit: 01.08.2019, ca. 10:00 Uhr; Anhaltung:
10:35 Uhr
Vorfallsort: Autobahn A2, Fahrtrichtung Norden
Sachverhalt: Gestern befuhr eine 65-jährige Autolenkerin die Autobahn
A2, wobei sie sich ständig am dritten bzw. später vierten
Fahrstreifen befand und nur, so Meldungen anderer Autofahrer, etwa 50
km/h schnell war. Eine alarmierte Streife Autobahnpolizeiinspektion
Tribuswinkel versuchte zunächst, die Lenkerin anzuhalten. Trotz
langer Nachfahrt mit Blaulicht und Folgetonhorn gelang es nicht, die
Frau zum Anhalten zu bewegen. Bei Kilometer 2 erzeugte die
Autobahnpolizei einen künstlichen Stau, wodurch schließlich auch die
65-Jährige ihr Auto anhielt. Hierbei wirkte die Frau nicht orientiert
und reagierte auch nicht auf die Ansprache durch die Polizisten. Sie
wurde auf einer Wiener Polizeiinspektion einem Amtsarzt vorgeführt,
der eine schwere Demenz diagnostizierte. Der 65-Jährigen wurde der
Führerschein vorläufig abgenommen.
Hinweis: Straßenverkehrsordnung § 20: Fahrgeschwindigkeit
Abs. 1: Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den
gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen,
insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie
den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch
nicht so schnell fahren, dass er andere Straßenbenützer oder an der
Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies
vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam
fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert.
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