- 30.07.2019, 10:56:22
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ANSCHOBER: Nach spektakulärem EuGH - Urteil prüfen wir Rechtsschritte gegen die ohne UVP genehmigten Laufzeitverlängerungen von AKWs
Linz (OTS) - Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil in einem von
belgischen NGOs angestrebten Verfahren gegen die Laufzeitverlängerung
bei den belgischen AKWs Doel 1 und 2 erkannt, dass
Laufzeitverlängerungen UVP-pflichtig und auch nach Aarhus- und
Espoo-Konvention sowie FFH-RL genehmigungspflichtig sind.
Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober sieht damit seine
Forderung und die Forderung der von ihm gegründeten „Allianz der
Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ eindrucksvoll
bestätigt.
Nun wurden von den jeweiligen regionalen Behörden in der jüngeren
Vergangenheit mehrfach Laufzeitverlängerungen genehmigt - ohne eine
grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es
handelt sich dabei unter anderem um Laufzeitverlängerungen für die
AKWs in Tschechien (Dukovany), Slowenien (Krsko) und Ungarn (Paks).
Anschober: „In all diesen Fällen wurde keine grenzüberschreitende UVP
durchgeführt. Nachdem das gestrige EuGH-Urteil als ein für ganz
Europa gültiges Grundsatzurteil zu sehen ist, prüfen wir nun
Rechtsschritte, um die notwendige UVP auch bei den oben angeführten
AKWs durchzusetzen oder aber den Betrieb wegen schwerer
Verfahrensmängel zu stoppen. Zusätzlich treten wir an EU-Kommission
und Europaparlament mit dem Appell heran, als Folge des EuGH-Urteils
die Verbindlichkeit von grenzüberschreitenden UVP auch unmittelbar im
EU-Recht zu verankern.“
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