- 29.07.2019, 15:40:52
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EU-Kommission muss nun Forderungen der von Anschober gegründeten „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ umsetzen
Linz (OTS) - Europas Atomreaktoren sind in die Jahre gekommen und im
Durchschnitt bereits seit 34 Jahren in Betrieb. Landesrat Rudi
Anschober: „Da neue AKWs aufgrund ihrer katastrophalen
Unwirtschaftlichkeit nicht mehr umsetzbar sind, gehen die Betreiber
immer stärker darauf über, alte Reaktoren länger als zunächst geplant
und genehmigt in Betrieb zu halten und Laufzeitverlängerungen
umzusetzen. Obwohl dies hochriskante Entscheidungen sind, wurden
diese Verfahren bisher immer ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und
ohne Beteiligungsmöglichkeit für die Bevölkerung der Nachbarstaaten
in völlig intransparenten Geheimverfahren durchgezogen. An vielen für
Österreich besonders relevanten Standorten wie Tschechien oder
Slowenien. Das ist fatal, da alte Atomreaktoren mit jedem
Betriebsjahr riskanter werden“.
Anschober hat auch aus diesem Grund die „Allianz der Regionen für
einen europaweiten Atomausstieg“ gegründet, die sich vehement gegen
die Subvention neuer AKWs und für eine klare Begrenzung der
Laufzeiten von alten Atomreaktoren einsetzt. Anschober: „Wir fordern
daher vehement Regelungen der EU zur Begrenzung von Laufzeiten von
AKWs - eine Obergrenze von 40 Jahren Betriebszeit und eine
verbindliche grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für
den Fall eines Antrags auf Laufzeitverlängerung.“ Aus diesem Grund
ist das heutige Urteil des EuGH in einem Verfahren belgischer NGOs
gegen die Laufzeitverlängerungen der AKWs Doel 1 und 2 so wichtig:
Denn der Tenor des Spruchs des EuGH ist, dass auch
Laufzeitverlängerungen hinsichtlich der Gefahren für die Umwelt ein
Ausmaß haben, das dem der Erstinbetriebnahme vergleichbar ist. Und
diese somit UVP-pflichtig und auch nach Arhus- und Espoo-Konvention
und FFH-RL genehmigungspflichtig sind.
Anschober: „Damit stellt sich der EuGH eindeutig auf unsere Seite und
damit muss die EU-Kommission rasch diese UVP-Pflicht auch verankern.
Wir werden daher ab sofort gegen jede Laufzeitverlängerung im Umfeld
Österreichs, die die Durchführung einer UVP verweigert,
Rechtsschritte einleiten!“
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