• 26.07.2019, 11:58:43
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  • OTS0060

Bundesministerin Stilling: Zusammenarbeit beim Gewaltschutz weiter ausbauen und gemeinsame Lösungen finden

Treffen mit den zuständigen Landesrätinnen aller Bundesländer

Utl.: Treffen mit den zuständigen Landesrätinnen aller Bundesländer =

Wien (OTS) - „Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit liegt
im Bereich Gewaltschutz. Dabei steht für mich der Schutz und die
Unterstützung von Gewaltopfern, die Präventionsarbeit sowie die
opferschutzorientierte Täterarbeit besonders im Fokus. Es ist mir
daher ein großes Anliegen, hier eng mit den Bundesländern
zusammenzuarbeiten, den Kontakt auszubauen und gemeinsame Lösungen zu
finden“, sagte Ines Stilling, Bundesministerin für Frauen, Familien
und Jugend anlässlich eines Treffens mit den zuständigen
Landesrätinnen der Bundesländer, Vorarlberg war auf Verwaltungsebene
vertreten.

Der Ausbau des Opferschutzes stand bei dem Termin als gemeinsames
Anliegen im Zentrum. Dabei brachten die Teilnehmerinnen Erfahrungen,
Anliegen und Planungen aus den jeweiligen Bundesländern in die
Diskussion ein. Überlegungen zu gemeinsamen, die
Gebietskörperschaften und Parteien umfassenden Initiativen zur
Bewusstseinsstärkung im Bereich des Opferschutzes und der
Gewaltprävention wurden gestartet.

Auch die Erweiterung von Beratungsstellen bei sexueller Gewalt, vor
allem in jenen vier Bundesländern, in denen es eine solche
Einrichtung noch nicht gibt, wurde besprochen. Zudem wurde die
bundesländerübergreifende Unterbringung von Frauen und Kindern, die
von Gewalt betroffen sind, zwischen den Ländervertreterinnen
thematisiert. Es bestehe Einigkeit darüber, dass an einer
unbürokratischen, gemeinsamen Lösung mit den für Gewaltschutz
spezialisierten Einrichtungen gearbeitet werden solle, so die
Frauenministerin. Die konkrete Ausgestaltung soll in einer neuen
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gemeinsam und mit aktiver
Einbeziehung der wichtigen Expertise und Erfahrung der Frauenhäuser
erarbeitet werden.

Istanbul-Konvention als internationale Verpflichtung zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Stilling verwies auch auf die internationale Verpflichtung bei der
Umsetzung der Istanbul-Konvention und die Empfehlungen des
GREVIO-Vertragsstaatenkomitees. Das „Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist seit 2014 für
Österreich in Kraft, schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt
an Frauen und gilt in Europa als das wichtigste Rechtsinstrument in
diesem Bereich. Ziel ist es, die Gewalt an Frauen zu beenden. Die
Konvention enthält umfangreiche Verpflichtungen zur Prävention, zum
Schutz von Opfern sowie zur wirksamen Strafverfolgung. Ein Komitee
aus internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of
experts on action against violence against women and domestic
violence), überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die
Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus. Auf Basis dieser
Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee Empfehlungen an
den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist
festlegen.

Der konstruktive Austausch mit den Ländern habe die Möglichkeit
geboten, voneinander zu lernen, so die Ministerin. Er soll sowohl auf
politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene mit dem Bund und den
Ländern gemeinsam fortgesetzt werden.

Bilder von diesem Termin sind über
http://fotoservice.bundeskanzleramt.at/ kostenfrei abrufbar.

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