- 19.07.2019, 09:24:57
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- OTS0012
AK: Jahrelange Mehrarbeit und schwere körperliche Arbeit – Schwerarbeitspension erfolgreich eingeklagt
Wien (OTS) - Schweres Heben und Tragen, regelmäßiges Bücken und bis
zu 61 Überstunden monatlich und trotzdem keine Schwerarbeit? Die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat dies abgelehnt. Nach der
Rechtsvertretungsübernahme durch die Arbeiterkammer konnte für Herrn
K. doch die Schwerarbeitspension erreicht werden. Herr K. kann nun
mit Anfang 2020 seine hart verdiente Schwerarbeitspension antreten.
Herr K. hat, nachdem er fast 40 Jahre lang durchgehend schwere
körperliche Arbeit als Fabrikarbeiter bei einem großen
Chemiewarenhandel geleistet hat, die Feststellung von
Schwerarbeitszeiten bei der PVA beantragt. Sein Arbeitgeber hat das
Vorliegen von Schwerarbeit auch bestätigt, die PVA hat den Antrag
dennoch abgelehnt. Dagegen hat Herr K. – noch ohne Vertretung - Klage
eingebracht. Als er zur AK kam, lag bereits ein gerichtliches
Gutachten eines Sachverständigen vor. Der Gutachter kam ebenfalls zum
Ergebnis, dass Herr K. keine Schwerarbeit geleistet habe, weshalb
auch das Gerichtsverfahren negativ auszugehen drohte.
Ergänzungsgutachten bestätigt Schwerarbeit
Die AK konnte eine neuerliche Befragung des Klägers durch den
Sachverständigen erreichen. Herr K. musste nochmals seine Tätigkeiten
und Arbeitszeiten ausführlich schildern. Es wurde nun genauer
erhoben, welche Gewichte mit welchen Hilfsmitteln Herr K. bewegen
musste, und es wurde ein Zeuge befragt.
Herr K. musste täglich schwer heben und beispielsweise 25 kg schwere
Säcke und 35 kg schwere Kübel händisch über mehrere Stufen tragen.
Hinzu kam, dass Herr K. zahlreiche Überstunden leistete und teilweise
auch am Samstag arbeitete – auch darüber wurde von der AK Vertretung
eine Bestätigung vorgelegt. Durchschnittlich leistet K. 15
Überstunden monatlich, zu Spitzenzeiten kam er auf 61 Überstunden in
einem Monat. Diese Überstunden sind bei der Berechnung, ob
Schwerarbeit vorliegt, zu berücksichtigen. Im Ergänzungsgutachten des
Sachverständigen wurde dann klar bestätigt, dass Herr K. Schwerarbeit
geleistet hat, selbst wenn er nicht die vielen Überstunden geleistet
hätte.
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