• 17.07.2019, 12:30:06
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  • OTS0089

FPÖ: Am Bundesparteitag kommt das Aus für unterstützende Mitglieder

FP-Hofer: „Wir stopfen Schlupflöcher, die andere Parteien gezielt suchen“

Utl.: FP-Hofer: „Wir stopfen Schlupflöcher, die andere Parteien
gezielt suchen“ =

Wien (OTS) - Im politischen System Österreichs ist es durch eine von
der FPÖ im Juli 2019 mitbeschlossene Änderung des Parteiengesetzes zu
einer Wende gekommen. So wurden Einzelspenden von maximal 7.500 Euro
sowie eine Gesamt-Spendensumme von 750.000 Euro pro Jahr und Partei
beschlossen. „Dadurch soll es vermögenden Personen und Unternehmen
nicht mehr möglich sein, politische Parteien anzufüttern oder gar zu
kaufen. Das ist nur gerecht, denn für den einzelnen Abgeordneten gilt
seit Jahren, dass er sich sogar strafbar macht, wenn er sein Handeln
von Zuwendungen Privater - und seien sie nur gering - beeinflussen
lässt“, erklärt FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer.

Das neue Parteiengesetz war nur wenige Tage alt, da machten sich
Parlamentsparteien – und allen voran die NEOS – daran, durch die
Aufnahme von „außerordentlichen“ oder „unterstützenden“ Mitgliedern
und die Entgegennahme entsprechend hoher „Mitgliedsbeiträge“ die im
Gesetz festgelegten Grenzen zu umgehen. Die FPÖ wird auf ihrem
Bundesparteitag Mitte September 2019 der Intention des neuen Gesetzes
Rechnung tragen und das Rechtsinstitut des unterstützenden Mitgliedes
aus der Satzung der Partei streichen: „Auch wenn wir aktuell kein
unterstützendes Mitglied in unseren Reihen haben, möchten wir mit der
Änderung der Satzung ein klares Zeichen setzen. Wir stopfen damit
Schlupflöcher, die andere Parteien gezielt suchen“, erklärt
FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer, der sich auch dafür ausspricht, dass
das Parteiengesetz weiterentwickelt werden soll, damit Tricksereien
mit unterstützenden Mitgliedern künftig gesetzlich nicht mehr möglich
sind.

Der Antrag für den FPÖ-Bundesparteitag sieht die Streichung der
Ziffer 3 sowie eine Änderung in Ziffer 1 vor. In der Bundessatzung
lautet es aktuell:

§ 4 Mitglieder
(1) Die Partei besteht aus ordentlichen und unterstützenden
Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
(2) Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzen der Partei
bekennen.
(3) Unterstützende Mitglieder können physische und juristische
Personen werden, welche die Ziele der Partei durch Geld- und
Sachzuwendungen oder sonst wie fördern.
(4) Ehrenmitglieder sind Personen mit außerordentlichen Verdiensten
um die Partei.

§ 4 (neu) lautet:

§ 4 Mitglieder
(1) Die Partei besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie
Ehrenmitgliedern.
(2) Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzen der Partei
bekennen.
(3) Ehrenmitglieder sind Personen mit außerordentlichen Verdiensten
um die Partei.

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