• 12.07.2019, 14:41:40
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Parteifinanzen – Drozda: „ÖVP-Reaktion auf Rechnungshof-Anzeigen typisch: Andere anpatzen, nichts aufklären“

ÖVP soll Dreckkübelei und gekaufte Politik endlich beenden - Keine unzulässigen Spenden bei SPÖ – „Werden unsere Rechtsansicht gegenüber Parteisenat darlegen“

Utl.: ÖVP soll Dreckkübelei und gekaufte Politik endlich beenden -
Keine unzulässigen Spenden bei SPÖ – „Werden unsere
Rechtsansicht gegenüber Parteisenat darlegen“ =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda hat heute,
Freitag, scharfe Kritik an der ÖVP-Reaktion auf die
Rechnungshof-Anzeigen gegen die Kurz-Partei geübt. „Der Rechnungshof
hat heute das lange Sündenregister der ÖVP aufgelistet – angefangen
von der massiven Überschreitung des gesetzlichen
Wahlkampfkostenlimits, über ominöse Vereinskonstruktionen und
unzulässig angenommene Spenden bis hin zu intransparenten
Stückelungen von Großspenden und der mutmaßlichen Verwendung von
Landesförderungen für den Wahlkampf des mittlerweile zurückgetretenen
ÖVP-Kandidaten und Kurz-Unterstützers Schrott. Der Rechnungshof
bringt deshalb auch eine Reihe von Anzeigen gegen die ÖVP ein. Die
Reaktion der ÖVP auf diese Anzeigen ist charakteristisch für den
schlechten Stil der Türkisen. Statt für lückenlose Aufklärung zu
sorgen und offene Fragen zu beantworten, packt die ÖVP erneut ihre
Schmutzkübel aus, wirft mit Dreck um sich und patzt andere an“, sagte
Drozda. ****

Im Unterschied zur ÖVP gehe es der SPÖ nicht um Anpatzen und
Dreckwerfen, sondern um Klarstellungen gegenüber dem Rechnungshof und
volle Transparenz gegenüber dem Unabhängigen
Parteien-Transparenz-Senat. „Wir haben unsere Rechtsansicht klar und
deutlich gegenüber dem Rechnungshof dargelegt und werden dies auch
dem Parteiensenat gegenüber tun. Bei der SPÖ gibt es keine
unzulässigen Spenden. Weder FSG noch PVÖ haben im Wahlkampf
unzulässige Spenden an die SPÖ entrichtet oder Aktivitäten
durchgeführt, die in den Wahlkampfkosten zu berücksichtigen gewesen
wären“, sagte Drozda.

Auch hinsichtlich des ‚Europacamps‘ liegt keine unzulässige
Sachleistung vor, betonte Drozda. „Zu den Vorhalten des
Rechnungshofes ist festzuhalten, dass keine Annahme von nach dem
Parteiengesetz unzulässigen Sachleistungen vom Land Oberösterreich
durch die SPÖ oder die Sozialistische Jugend erfolgt ist“, so Drozda.
Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer unterstrich weiters, dass es sich beim
betreffenden Pachtzins wirtschaftlich um eine vom Land Oberösterreich
gewährte Förderung zum Zwecke der Jugendwohlfahrt handelt, da die
Nutzung des Pachtgegenstandes für das Europalager der Sozialistischen
Jugend Bedingung des Vertrages ist. „Denn im Kaufvertrag wurde die
Einräumung eines Bestandsrechts an die Sozialistische Jugend gegen
einen festgesetzten Anerkennungszins ausdrücklich zur Bedingung der
Verkäufer erhoben. Hinsichtlich des Pachtgrundes der SJ erfolgte
keine freiwillige Leistung des Landes Oberösterreich, da diese
Verpachtung aufgrund der diesbezüglichen Bedingung der Verkäufer vom
Land Oberösterreich verpflichtend zu übernehmen war“, so Drozda.
(Schluss) mb/ls

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