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FPÖ: Kickl: Skandal um Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und Ibiza-Video-Produzent erschüttert Rechtsstaat

Offensichtliche Befangenheit des BK bei Ermittlungen zur Erstellung des Ibiza-Videos – Innenminister Peschorn muss sofort für Aufklärung und Konsequenzen sorgen

Wien (OTS) - Laut aktuellen Enthüllungen des Investigativ-Mediums „Fass ohne Boden“ (siehe: http://shorturl.at/gEHOS) hat das Bundeskriminalamt (BK) mit dem bei der Erstellung des Ibiza-Videos offenbar involvierten Detektiv Julian H. 2013 in einem Fall von Zigarettenschmuggel zusammengearbeitet. Die mittlerweile bekannten, mutmaßlich auch illegalen Methoden, die von der Firma angewendet wurden, für die H. tätig war, nähren massive Zweifel am rechtsstaatlichen Vorgehen des Bundeskriminalamts.

Der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl sieht darin „einen Skandal, der die Methoden der obersten Kriminalpolizei-Behörde Österreichs massiv ins Zwielicht rückt“. „Dass das BK offenbar bereits seit Jahren auf Ermittlerebene ausgerechnet mit jenem Mann eng zusammenarbeitet, der einer der Hauptproduzenten des mutmaßlich illegal erstellten Ibiza-Videos sein soll, ist in höchstem Maße erschütternd“, so Kickl.

Fast noch beängstigender sei, dass das BK aktuell mit einer eigenen Sonderkommission auch die Ermittlungen zur Aufklärung der Hintermänner und Auftraggeber des Ibiza-Videos durchführe und somit quasi gegen den eigenen inoffiziellen Mitarbeiter vorgehen müsse. „Hier ermittelt also eine Behörde gewissermaßen gegen sich selbst“, so Kickl. Das könne unter keinen Umständen so bleiben.

Kickl sieht Innenminister Wolfgang Peschorn und den Leiter des Bundeskriminalamts, Franz Lang, zu sofortiger Aufklärung verpflichtet. „Die Öffentlichkeit muss umgehend erfahren, ob den beiden dieser Umstand bekannt war. Wenn nein, warum nicht? Wer hat das verschwiegen und aus welchen Motiven? Wenn ja, warum wurde nicht augenblicklich eine Behörde mit den Ermittlungen betraut, bei der keine offensichtliche Befangenheit vorliegt?“

Zu klären sei außerdem, welche Konsequenzen die Zusammenarbeit mit zwielichtigen privaten Schnüfflern für die involvierten BK-Beamten habe – sowohl dienstrechtlich als allenfalls auch strafrechtlich. „Es kann nicht angehen, dass die Polizei die ihr übertragenen Rechte bei der Aufklärung mutmaßlicher Straftaten an private Dienste auslagert, die keinerlei Kontrolle unterliegen und sich dabei möglicherweise auch nicht an die Gesetze halten“, kritisierte Kickl.

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