- 10.07.2019, 10:01:19
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AK Erfolg: Nachbearbeitete Zahlscheine, Zinssenkungen & Co – BAWAG P.S.K zahlt unrechtmäßig kassierte Spesen zurück!
Wien (OTS) - In den vergangenen Jahren gab es viele Beschwerden in
der AK Konsumentenberatung. Es ging um Spesen für händisch
nachbearbeitete Zahlscheine, nachteilige Zinssenkungen und das
Einstellen der Zusendung von Kontoauszügen per Post durch die BAWAG
P.S.K. Die AK hat nach einer Verbandsklage Recht bekommen und hat nun
eine konsumentenfreundliche Lösung erreicht: KonsumentInnen können
sich an die Bank wenden – sie zahlt die unrecht eingehobenen Spesen
zurück.
2015 gab es in der AK Konsumentenberatung viele Beschwerden von
verärgerten Konsumenten. Für die manuelle Nachbearbeitung von
Zahlscheinen verrechnete die BAWAG P.S.K. je nach Kontomodell
Entgelte in Höhe von 1,00 bis 2,90 Euro. Diese Gebühr wurde oft auch
verlangt, wenn die Kunden den Zahlschein ordnungsgemäß und gut
leserlich ausgefüllt hatten. Offenbar waren technische Mängel der
Automaten dafür verantwortlich. Das Gericht hat festgestellt, dass
die Verrechnung dieser Entgelte nicht zu Recht erfolgt sei. Alle
KonsumentInnen, die diese Spesen bezahlt und noch nicht
zurückbekommen haben, können sich nun an die BAWAG P.S.K. wenden und
die Gutschrift der Spesen beantragen.
2016 hat die BAWAG P.S.K. vielen KundInnen eine Senkung von Soll-
und Habenzinsen angekündigt. Nach Ansicht der AK war die
zugrundeliegende Vertragsklausel nicht gesetzeskonform – das Gericht
hat die AK bestätigt. Ob die Senkung der Zinssätze für KontokundInnen
letztlich nachteilig war, hängt allerdings von der individuellen
Nutzung des Girokontos ab. Das muss in jedem Einzelfall überprüft
werden. Betroffene wurden bereits von der BAWAG P.S.K. informiert,
dass auf KundInnenanfrage eine Nachrechnung erfolgt. In Fällen, in
denen wegen einer regelmäßigen Kontoüberziehung die Korrektur für
Konsumenten nachteilig wäre, kann der Antrag zurückgezogen werden.
Bei bestimmten Kontomodellen war als Service die postalische
Zusendung von Kontoauszügen gegen Verrechnung von Portospesen
vorgesehen. Dieses Service wurde von der BAWAG P.S.K. Ende 2016
aufgekündigt. Diese einseitige Vertragsänderung durch die BAWAG
P.S.K. war aber rechtswidrig. Die BAWAG P.S.K. wird den von der
Änderung betroffenen KundInnen daher auf Anfrage dieses Service in
Zukunft wieder anbieten.
Die AK rät betroffenen KonsumentInnen, die Bank-Info via
Kontoauszug und E-Banking zu lesen und sich an die BAWAG P.S.K. zu
wenden. Sie prüft alle Fälle. Für einzelne KundInnen wird der
gutgeschriebene Betrag wahrscheinlich meist nur gering sein.
Insgesamt handelt es sich wohl um ein beträchtliches Körberlgeld für
die Bank.
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