- 10.07.2019, 09:43:15
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AK: Warum sollen reiche Bauern und Selbstständige die Sozialversicherung günstiger bekommen?
Die AK fordert Änderungen bei ÖVP-FPÖ-Gesetzesentwurf zur Steuerreform
Utl.: Die AK fordert Änderungen bei ÖVP-FPÖ-Gesetzesentwurf zur
Steuerreform =
Wien (OTS) - Die geplante Steuerreform von FPÖ und ÖVP bringt für
gutverdienende Bauern und Selbstständige eine großzügige steuerliche
Unterstützung. Während die angekündigte Entlastung für
Geringverdiener bei den Arbeitern und Angestellten wirklich nur
Versicherte mit niedrigem Einkommen betrifft, werden nach diesem
Vorschlag alle Selbstständigen und Bauern mit einer Beitragssenkung
in der Krankenversicherung „bereichert“: Der Bund zahlt künftig aus
allgemeinen Steuermitteln um mehr als elf Prozentpunkte mehr für die
Krankenversicherungsbeiträge für jede/n Versicherten in der
gewerblichen bzw. Bauern-Sozialversicherung, denn der KV-Beitrag wird
für diese Versicherten von 7,65 auf 6,8 Prozent gesenkt.
Schon bisher haben diese beiden Krankenversicherungen in Summe knapp
450 Millionen Euro an Steuermitteln erhalten, nun kommen 100
Millionen Euro dazu.
Die Bauern erhalten derzeit aus Steuermitteln einen Zuschuss von 262
Millionen Euro, dh 256.000 Versicherte (inkl Pensionisten) erhalten
damit pro Kopf über 1.000 Euro pro Jahr zu ihrer Krankenversicherung
als Zuschuss.
Die gewerblich Selbständigen erhalten derzeit 184 Millionen Euro,
damit erhalten die 570.000 Selbständigen (inkl Pensionisten) pro Kopf
320 Euro aus Steuermitteln als Zuschuss.
Zu diesen ohnehin hohen Steuerzuschüssen kommt nun der
Krankenversicherungsbonus dazu, der bei den Selbständigen nicht auf
Geringverdiener beschränkt ist. So kassieren Großbauern und
gutverdienende Selbständige über 600 Euro als Zuschuss, während der
maximale Bonus für ArbeitnehmerInnen mit 300 Euro pro Jahr begrenzt
ist. „Mit diesem Entwurf entfernen wir uns massiv vom Ziel gleiche
Leistung für gleiche Beiträge in der Sozialversicherung“, sagt AK
Vizedirektorin Alice Kundtner.
Kritik übt die AK auch darin, dass Selbstständige und Bauern die
Entlastung schon 2020 bekommen, während ArbeitnehmerInnen und
PensionistInnen ein Jahr länger warten müssen.
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