Anderl: „Die Väter waren schon lange bereit, nun hat die Politik endlich nachgezogen.“
Utl.: Anderl: „Die Väter waren schon lange bereit, nun hat die
Politik endlich nachgezogen.“ =
Wien (OTS) - Was bringt und wie funktioniert der Papamonat:
+ Für wen gilt der Papamonat? Bisher hatten im Wesentlichen nur
Väter, die im öffentlichen Dient beschäftigt waren oder deren
Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat.
Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren.
+ Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber
einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte
Betriebsgröße ist nicht erforderlich.
+ Ab wann gilt der Papamonat? Die Regelung tritt mit 1. September
2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin
frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete
Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung,
bei der die Vorankündigungsfrist von 3 Monaten unterschritten werden
darf.
+ In welchen Zeitraum und wie lange kann der Papamonat genutzt
werden? Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im
Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des
Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige
Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben
unberührt.
+ Wann muss der Papamonat gemeldet werden? Spätestens drei Monate vor
dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden
(Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den
Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine
Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt
bekanntgeben werden.
+ Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz? Ja. Er beginnt
mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem
errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des
Papamonats.
+ Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet? Ja.
Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit
richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der
Karenzzeiten beschlossen wird)
+ Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen? Ja.
Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung
ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.
Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche
+ Was galt bisher? Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war
bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im
Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten.
Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für
andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B.
Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer
Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine
entsprechende Anrechnung vorsah.
+ Was ist neu? Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche
Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die
sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die
Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.
AK SERVICE: Telefonische Beratung für ArbeitnehmerInnen zu
Elternkarenz, Papamonat und Co. Montag bis Freitag, 8 bis 15.45 Uhr,
Tel.: +43 1 50165 1201
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