• 03.07.2019, 09:32:43
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  • OTS0031

Korrektur zu OTS0235 vom 02.07.2019: Urteil mit Signalwirkung schützt Bienen vor Pestizidmissbrauch

Korrektur der Geldstrafe - erster Absatz, zweiter Satz: EUR 6.000 statt EUR 5.600

KORREKTUR ZU OTS_20190702_OTS0235

Klagenfurt/Graz (OTS) - 

Der erste Absatz, zweiter Satz muss wie folgt richtig lauten: "Der Kärntner Obstbauer Dietmar K. wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe (vier Monate bedingt) und einer Geldstrafe (Euro 6.000) verurteilt."

Ersetzt wird die falsche Angabe von EUR 5.600.

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Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH
Andrea Blama
Marketing & Communications Manager
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