- 03.07.2019, 09:32:43
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- OTS0031
Korrektur zu OTS0235 vom 02.07.2019: Urteil mit Signalwirkung schützt Bienen vor Pestizidmissbrauch
Korrektur der Geldstrafe - erster Absatz, zweiter Satz: EUR 6.000 statt EUR 5.600
KORREKTUR ZU OTS_20190702_OTS0235
Der erste Absatz, zweiter Satz muss wie folgt richtig lauten: "Der Kärntner Obstbauer Dietmar K. wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe (vier Monate bedingt) und einer Geldstrafe (Euro 6.000) verurteilt."
Ersetzt wird die falsche Angabe von EUR 5.600.
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