- 27.06.2019, 09:37:17
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ÖAMTC: Lärmpflicht für E-Autos gilt ab 1. Juli
Motorengeräusche werden bis 20 km/h imitiert
Utl.: Motorengeräusche werden bis 20 km/h imitiert =
Wien (OTS) - Ab dem 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von
Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches
Warnsignal installiert sein. Dieses System heißt AVAS, das steht für
Acoustic Vehicle Alerting System. "Hintergrund ist eine Verordnung
des Europäischen Parlaments, das mit dieser Maßnahme Fußgänger und
Radfahrer schützen möchte", berichtet ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Ab 1. Juli müssen daher neu typisierte Elektroautos bis zu einem
Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben, das eine ähnliche
Charakteristik wie ein Kfz mit Verbrennungsmotor hat. Außerdem soll
durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob ein Fahrzeug
beschleunigt oder bremst. "Wir begrüßen diese Verordnung, weil sie
aus unserer Sicht einen positiven Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit leistet – insbesondere im urbanen Raum", so
Hoffer. Der Mobilitätsclub spricht sich in diesem Zusammenhang auch
dafür aus, eventuelle Nachbesserungen dieser Maßnahme eng mit
Sehbehindertenverbänden abzustimmen.
Fragen und Antworten zur neuen Verordnung
* Betrifft diese Neuerung alle E-Autos, die im Straßenverkehr
unterwegs sind?
Nein. Die Verordnung verpflichtet die Ausrüstung mit AVAS nur bei
Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert werden. Das heißt, dass
die meisten E-Autos, die davor zugelassen wurden und das System nicht
verbaut hatten, weiterhin geräuschlos unterwegs sein werden und auch
nicht nachgerüstet werden müssen. "Es gibt aber einige Hersteller,
die nach Bekanntwerden der Anforderungen bereits freiwillig ein AVAS
verbaut haben", so der ÖAMTC-Jurist.
* Machen E-Autos mit dem System auch im Stand Geräusche?
Nein. In der Verordnung ist nur vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge
zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein
Schallzeichen erzeugen müssen.
* Weshalb nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h?
Ab Geschwindigkeiten über 20 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen
bei modernen Fahrzeugen meistens lauter als der Motor selbst. "Ein
zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit
nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen", so
Hoffer.
* Kann das System vom Fahrer deaktiviert werden?
Ja. Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren
Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung
ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das System immer
automatisch aktiviert sein.
* Wie klingen die Geräusche?
Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten
(beschleunigen, bremsen) hinweisen und muss mit dem Geräusch eines
Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein. "Die
Hersteller nutzen diese neue Möglichkeit, um ihre Fahrzeuge durch
eigene Sounds erkennbar zu machen. Aber auch die UNO hat eine
Empfehlung veröffentlicht", so der Jurist des Mobilitätsclubs.
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