• 19.06.2019, 16:00:01
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  • OTS0207

Frauenministerin Stilling: Gleichbehandlungsgesetz hat spürbare Verbesserungen gebracht

40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz: Gleichbehandlungsanwaltschaft lädt zu Jubiläum

Utl.: 40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz:
Gleichbehandlungsanwaltschaft lädt zu Jubiläum =

Wien (OTS) - „Wir feiern heute 40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz und
damit das rechtliche Bekenntnis, dass alle Menschen in Österreich vor
dem Gesetz gleich sind“, sagte Ines Stilling, Bundesministerin für
Frauen, Familien und Jugend im Vorfeld des Festaktes „40 Jahre
Gleichbehandlungsgesetz“. Sie erinnerte daran, dass diese Gleichheit
vor dem Gesetz nicht immer selbstverständlich gewesen ist: „Noch vor
40 Jahren war etwa in den Kollektivverträgen vorgesehen, dass Frauen
weniger verdienen, nur weil sie Frauen sind. Sie waren in
Frauenlohngruppen eingestuft und wurden damit automatisch schlechter
bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Seither sind wir ein großes
Stück weitergekommen: Das Gleichbehandlungsgesetz hat über die Jahre
sichtbare und spürbare Verbesserungen gebracht.“

Beispielhaft verwies die Bundesministerin auf die Stammfassung des
Gesetzes, die bereits auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern
bei Gehältern eingehe. Weiters sei der Tatbestand der sexuellen
Belästigung in den 1990er Jahren in das Gesetz aufgenommen worden.
Heute gelte auch beim beruflichen Aufstieg ein
Gleichbehandlungsgebot. Zudem wurden weitere Diskriminierungsgründe –
ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und
sexuelle Orientierung – im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
in das Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen.

Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft
für Umsetzung maßgeblich

Für die Weiterentwicklung und vor allem die Umsetzung des
Gleichbehandlungsgesetzes waren und sind zwei Institutionen
maßgeblich: Gemeinsam mit dem Gesetz wurde vor 40 Jahren die
Gleichbehandlungskommission aus der Taufe gehoben. „Sie prüft in
Einzelfällen, ob das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde und trägt
damit auch maßgeblich zur Sensibilisierung und Bewusstseinsänderung
bei“, betonte die Ministerin. Als zweite wichtige Institution wurde
Anfang der 1990er Jahre die Gleichbehandlungsanwaltschaft geschaffen.
Sie berät und unterstützt von Diskriminierung betroffene Menschen bei
der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung. „Außerdem leisten
die Kolleginnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft wichtige
Sensibilisierungs- und Informationsarbeit und zwar sowohl für die
breite Bevölkerung als auch in Unternehmen“, hob Stilling hervor.

„Trotz aller Erfolge ist die Gleichstellung aller Menschen in
Österreich noch nicht Realität“, so die Frauenministerin. Bei der
Angelobung der neuen Bundesregierung habe Bundespräsident Alexander
Van der Bellen seine Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass in
Österreich zum ersten Mal in der Geschichte eine Bundeskanzlerin an
der Spitze der Regierung stehe und dass Frauen und Männer im gleichen
Maße in dieser Bundesregierung vertreten sind. „Bundespräsident Van
der Bellen hat auch betont, dass zukünftig niemand mehr sagen kann:
Das geht leider nicht. Dieses Motto sollte auch für die weitere
Stärkung der Gleichbehandlung in Österreich gelten“, so die
Ministerin abschließend.

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