• 18.06.2019, 10:06:03
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  • OTS0060

ÖAMTC: EUGH-Mauturteil stützt Grundgedanken der EU

Diskriminierung hat in Europa keinen Platz

Utl.: Diskriminierung hat in Europa keinen Platz =

Wien (OTS) - Das Urteil des europäischen Gerichtshofs zur deutschen
Pkw-Maut ist für den ÖAMTC ganz im Sinne der europäischen Idee. Denn
nach Ansicht des Mobilitätsclubs hätte die Umsetzung der Mautpläne in
Deutschland zu einer Schlechterstellung von ausländischen Autofahrern
geführt. "Selbstverständlich ist es Deutschland freigestellt, eine
Pkw-Maut einzuführen. Das Urteil des EUGH zeigt jedoch, dass die
vorgeschlagene Variante, die deutsche Autofahrer über den Umweg der
Kfz-Steuer entlastet hätte, nicht rechtskonform ist", zeigt sich
Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, über den
Ausgang der österreichischen Klage erfreut.

Mit dem Urteil heißt es nun Aufatmen – auch für rund 1,8 Millionen
österreichische Autofahrer, die nach Schätzungen des Mobilitätsclubs
von einer deutschen Maut betroffen gewesen wären, da sie sich
mindestens einmal pro Jahr eine deutsche Vignette kaufen hätten
müssen.

Aus für Vignette muss verhindert werden

In die Freude über den Ausgang der österreichischen Klage gegen
die deutsche Pkw-Maut mischt sich aber auch Unsicherheit über die
Zukunft der Pkw-Vignette. Die geplante Aufnahme des Pkw in die
Wegekostenrichtlinie könnte das Aus für die Vignette bedeuten und,
über die Einführung eines Road Pricing Systems, eine deutliche
Mehrbelastungen für den Individualverkehr bringt. "Das Motiv für die
Einführung der EU-Wegekosten-Richtlinie war der Erhalt des
Wettbewerbs im Transport-Gewerbe, damit nicht einzelne Staaten ihren
Frächtern Vorteile verschaffen", führt Wiesinger aus. "Unter den
Haltern von privaten Pkw in der EU besteht aber kein
Wettbewerbsverhältnis. Daher macht auch eine Einbeziehung in die
Wegekosten-Richtlinie keinen Sinn sondern wäre lediglich eine massive
Mehrbelastung für den Individualverkehr."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

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