• 13.06.2019, 18:46:00
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  • OTS0246

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c
h (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag.
Schneeberger, Weninger u. a. betreffend Änderung der
Baumhaftungsregelung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit bei
Nutzung des Waldes.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) eröffnete die
Debatte: Die VP weiche von ihrer Linie ab und wolle Altbewährtes
ändern. Die vermeintliche Stärkung der Eigenverantwortung entpuppe
sich als mehr Kontrolle. Allzu viel lasse sich von
niederösterreichischer Seite nicht ändern.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (Grüne) begrüßte
die Veränderung, nachdem zuvor den Gemeinden die Hölle heiß gemacht
worden sei. Ihre Fraktion werde der Korrektur zustimmen.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) meinte,
Haftungsregelungen seien notwendig und sinnvoll. Sie trügen viel zur
allgemeinen Rechtssicherheit bei. Ein Problem seien sie dann, wenn
sie zur Schikane würden und Rechtsunsicherheit brächten. Bäume als
Bauwerke einzustufen, sei absurd.

Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) sprach von einen
guten und wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Eine gewisse
Eigenverantwortung müsse man einfordern können. Präventivschnitte
würden in der Bevölkerung sehr emotional diskutiert.

Abgeordneter Franz M o l d (VP) führte aus, Bäume hätten eine
wichtige Funktion in der Umwelt und großen Einfluss auf das
Wohlbefinden der Menschen. Ziel müsse es sein, dass auch ältere Bäume
erhalten werden können. In der Natur gebe es kein Nullrisiko, für
typische Gefahren sollte es keine Haftung geben.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter DI Franz D i n h o b l (VP) berichtete zu einem
Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Ing.
Huber u. a. betreffend NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG).

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) begann die Debatte mit
einem Verweis auf klare inhaltliche Fronten. Ihre Fraktion werde
nicht zustimmen. Es sei nicht einzusehen, dass es kein ordentliches
Begutachtungsverfahren gegeben habe. Positiv sei, dass
Armutsbekämpfung klar als Ziel definiert werde. Sachleistungen bei
Mietpreisen seien in Ordnung, es dürfe aber keine Stigmatisierung
geben. Bei armutsgefährdeten Kindern zusätzlich zu sparen, sei
kurzsichtig.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) betonte, es
gehe nicht um Abänderungen des Grundsatzgesetzes. Der Kritik an den
Sachleistungen schließe sie sich nicht grundsätzlich an. Anreize zum
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt seien unerlässlich. Ein
Begutachtungsverfahren und eine Abstimmung mit den anderen
Bundesländern wären wichtige Zeichen gewesen. Sie fordere die
Rückverweisung an den Ausschuss.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) nannte das Gesetz einen
Meilenstein im negativen Sinn. Es bringe Verschlechterungen für alle.
Noch schlimmer sei die Haltung dahinter, dass alle
Mindestsicherungsbezieher Sozialschmarotzer seien.
Fremdenpolizeiliche Maßnahmen hätten nichts mit Armutsbekämpfung zu
tun. Niemand sei in der Lage, mit 575 Euro im Monat durchzukommen,
wie dies für Asylwerber gelte. Nur ein kleiner Teil der Bezieher
nütze das System aus. Ein Resolutionsantrag fordert die Aufstockung
der Fachkräfte für Erwachsenensozialarbeit.

Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r (FP) sagte, die
Mindestsicherung sei zu einem „Selbstbedienungsladen“ verkommen. Die
Zahl der Bezieher sei explodiert, mehr als die Hälfte der
Bezieherinnen und Bezieher würden sich in Wien befinden. 62 Prozent
der Mindestsicherungsbezieher hätten Migrationshintergrund, ein
Drittel der Menschen seien Asylberechtigte. Alleinerzieherinnen
würden in Zukunft durch das neue Sozialhilfe-Ausführungsgesetz mehr
Geldleistungen bekommen. Asylantinnen und Asylanten müssten bereit
sein, sich zu integrieren. Sachleistungen würden auch durch
Deutschkurse abgegolten. Die Reform der Mindestsicherung sei
notwendig gewesen. Niederösterreich nehme mit diesem Gesetz eine
Vorreiterrolle ein. Auf Menschen mit Behinderung würde ein besonderes
Augenmerk gelegt.

Abgeordneter René P f i s t e r (SP) sagte, im Jahr 2010 sei eine
bundesweite Regelung leider nicht zustande gekommen. Wenn ein
Leistungsbezieher gemeinnützige Arbeit erledige, dann soll er dafür
auch branchenüblich bezahlt werden. Es gebe ein Lohn- und
Sozialdumpinggesetz, das bei der neuen Regelung „mit Füßen getreten
werde“. Mit dem Grundsatzgesetz gebe es für Leistungsbezieher auch
die Möglichkeit, etwas dazu zu verdienen. Jemand der Mindestsicherung
beziehe, müsse sich um Arbeit bemühen. Die bürokratischen Schikanen
müssten bei hilfsbedürftigen Menschen abgeschafft werden. Im April
2019 habe es etwa 16.000 Mindestsicherungsbezieher gegeben, viel mehr
Personen hätten aber einen Anspruch auf eine Mindestsicherung.
Menschen dürften nicht an den Rand der Gesellschaft gerückt werden.

Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) hielt fest, es habe eine
Begutachtung auf Bundesebene gegeben. 2015 seien die Sachleistungen
auch in Niederösterreich beschlossen worden. Der
Wiedereinsteigerbonus solle zusätzlich motivieren. Gemeinnützige
Tätigkeiten seien notwendig, um den Betroffenen einen geregelten
Tagesablauf zu ermöglichen. 885 Euro würden die Betroffenen bekommen
und dafür könne man auch etwas leisten. Ein Paar mit drei Kindern
hätten seinerzeit über 1.800 Euro pro Monat erhalten. Die Familien
müssten wertgeschätzt werden.

Abgeordnete Silvia M o s e r (Grüne) meinte, das Gesetz habe einen
ernsthaften Hintergrund und der würde Menschenwürde heißen. Unser
System werde paradiesisch dargestellt, viele Beschäftigungsprojekte
seien aber von der letzten Bundesregierung eingestellt worden. Dieses
Gesetz führe zu einer Spaltung der Gesellschaft.

Der Antrag auf Zurückverweisung in den Ausschuss blieb in der
Minderheit. Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP und FP
angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) berichtete zu einem Antrag der
Abgeordneten Mag. Schneeberger, Weninger u. a. betreffend
EU-Regionalpolitik als wesentlicher Bestandteil des Mehrjährigen
Finanzrahmens der EU in der Periode 2021-2027.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos)
erinnerte, dass Niederösterreich seit 2017 fast 500 Millionen Euro
Förderungen, davon 390 Millionen Euro Agrarförderungen, erhalten
habe. Man müsse sich aber darauf einstellen, dass die Förderungen
„langsam dünner“ werden. So wichtig Gelder seien, man müsse auch die
grundsätzlichen Werte der EU schätzen.

Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) ist der Überzeugung,
dass der ländliche Raum in den vergangenen Jahren immer mehr
„ausgedünnt“ worden sei. Man habe auch nicht den Eindruck, dass die
EU-Gelder dort ankommen, wo sie ankommen sollten. Das gelte für die
Nahversorgung im ländlichen Raum ebenso wie für den Ausbau des
öffentlichen Verkehrs.

Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r (FP) kündigte an, dass seine
Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Als Netto-Zahler müsse
Österreich darauf schauen, dass die gewährten Fördermittel
zielgerichtet eingesetzt werden.

Abgeordneter Hannes W e n i n g e r (SP) bezeichnete die
Kohäsionsmittel als wichtig und notwendig, auch Arbeitsplätze würden
damit geschaffen. Man sollte auch gemeinsam Prioritäten der EU
formulieren wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, ein soziales
und nachhaltiges Europa und das Thema Sicherheit.

Abgeordneter Jürgen M a i e r (VP) bezeichnete die
Regionalpolitik als wesentlichen Bestandteil der EU. Seit 1995 habe
Niederösterreich ohne den Bereich Landwirtschaft fast 600 Millionen
Euro EU-Regionalfördermittel erhalten und damit fast 6.000 Projekte
unterstützt. Diese Mittel würden identitätsstiftende Projekte
ermöglichen und auch Unterschiede in den Regionen ausgeglichen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) referierte zu einem Bericht
der Landesregierung betreffend NÖ Bedienstetenschutz-Kommission,
Tätigkeitsbericht über die Jahre 2016 bis 2018.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sagte als
erster Redner, dass in diesem Bericht zahlreiche Mängel festgestellt
worden seien. Wenn selbst das Land nicht in der Lage sei,
Vorschriften einzuhalten, entstünde der Eindruck einer
Überregulierung.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) befasste sich mit der
Zusammensetzung der Kommission. Um Mängel weiter abstellen zu können,
müssten auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. In
Summe seien 99 Dienststellen überprüft worden.

Abgeordneter René P f i s t e r (SP) sagte, jeder verletzte und
verunfallte Bedienstete sei einer zu viel. Er sprach sich auch für
Mitarbeiterbefragungen aus, um ein Feedback aus den Dienststellen zu
bekommen. Entscheidend sei weiters, wie Führungskräfte mit
Mängelfeststellungen umgehen.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) bezeichnete
den Bericht der Bedienstetenschutz-Kommission als gut lesbar und
anschaulich. Der Landtag habe daraus die entsprechenden Schlüsse zu
ziehen. Die Kommission stelle nicht nur Mängel fest, sondern sei auch
in Lösungen involviert. Gesundheit am Arbeitsplatz sei dem Land ein
großes Anliegen.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sage in
Richtung seines Vorredners, dass er es ablehne, dass ihm „das Wort im
Mund umgedreht wird“.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Forts.)

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