Am 1. April 1999 hat der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) in Oberösterreich seine Arbeit aufgenommen. Seither hat die AK Oberösterreich als Teil des ISA zigtausenden Menschen, die von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen waren, geholfen, ihre Geldansprüche zu sichern. „Wir können unseren Mitgliedern heute die beste Beratung anbieten und verzeichnen mittlerweile Rekordgeschwindigkeiten bei der Auszahlung der ausstehenden Löhne und Gehälter. “Warteten die Menschen früher ein dreiviertel Jahr lang auf ihr Geld, sind es heute oft nur wenige Wochen“, so die positive Bilanz von AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Ausschlaggebend für die Gründung des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) vor 20 Jahren war die große Welle an Insolvenzen Mitte der 90er Jahre. Dadurch nahm der Gedanke einer einheitlichen Vertretung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr Gestalt an und führte schließlich zur Gründung des ISA – als gemeinsamer Verein von Arbeiterkammern und ÖGB. Seither unterstützt und begleitet die AK Oberösterreich die Beschäftigten von Betrieben, die in die Insolvenz schlittern: von der ersten Stunde, also der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bis zur Auszahlung aller offenen Geldansprüche. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Wir geben den Betroffenen Sicherheit und sorgen dafür, dass sie rasch zur ihrem Geld kommen.“
Dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Wartezeit für die Betroffenen auf die erste Zahlung aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds von durchschnittlich einem dreiviertel Jahr auf nur noch wenige Wochen verkürzt hat, ist auch dem Zusammenwirken aller Beteiligten zu verdanken: der Schuldnervertretung, die so früh über die drohende Insolvenz informiert, dass rechtzeitig reagiert werden kann; den Steuerberatern/-innen, die die Abrechnungen umgehend zur Verfügung stellen; der Insolvenzverwaltung, die die Forderungen der Beschäftigten rasch anerkennt und auch der Insolvenz-Engelt-Service GmbH, die rasch prüft und die Auszahlung der Gelder veranlasst.
„Wir haben auch viel in Qualität und Geschwindigkeit investiert“, berichtet AK-Präsident Kalliauer: „Heute arbeiten doppelt so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Insolvenzteam, das extrem gut vernetzt ist. Die Beratungen führen wir in ganz Oberösterreich direkt vor Ort durch.“ 98 Prozent der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bevollmächtigen den ISA für ihre Vertretung vor Gericht und bei der Insolvenz-Service-GmbH. Egal, wie lange die Verfahren auch dauern – die Vertretung ist für die AK-Mitglieder kostenlos.
Für die Zukunft gibt es einiges, das noch zu verbessern wäre. So fordert die AK mehr Sicherheit für Beschäftige im Fall des Übergangs ihres Betriebes auf einen neuen Inhaber. Denn nicht selten wird hier der Ball hin- und hergespielt: Der Insolvenz-Entgelt-Fonds begleicht ausstehende Ansprüche nicht mehr, weil der neue Inhaber laut Gesetz für Entgelte und Sonderzahlungen haftet. Viele Arbeitnehmer/-innen trauen sich dann aber nicht, den neuen Inhaber zu klagen, weil sie Angst um ihre Jobs haben. Letztlich fallen sie um ihr Geld um, das ihnen aus der Zeit vor und während der Insolvenz noch zugestanden wäre. „Auch bei einem Betriebsübergang muss sichergestellt sein, dass die offenen Gelder durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds noch ausbezahlt werden, notfalls durch einen Zugriff auf das Vermögen des neuen Eigentümers“, fordert Kalliauer.
Handlungsbedarf sieht die AK auch bei Scheinunternehmen. Fliegt ein solches auf, werden die Beschäftigten teilweise rückwirkend von der Pflichtversicherung abgemeldet, obwohl sie gearbeitet haben – nur, weil der Arbeitgeber nicht identifiziert werden kann. Das führt zum Verlust von Versicherungszeiten und hat damit oft schwerwiegende Folgen auf Arbeitslosengeld, Kranken- und Unfallversorgung sowie Pensionsansprüche. „Die rückwirkende Abmeldung soll nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig der tatsächliche Arbeitgeber eruiert werden konnte und die Versicherungsbeiträge von ihm nachgefordert werden können“, so Kalliauer.
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