• 14.05.2019, 13:44:19
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WKÖ-Experte Gleißner: Österreichische Arbeitszeiterfassung entspricht den EuGH-Vorgaben

EuGH-Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf österreichisches Arbeitsrecht. Hierzulande werden Arbeitszeiten ohnehin lückenlos aufgezeichnet

Wien (OTS) - 

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach dem Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind, bezieht sich auf einen Anlassfall in Spanien und hat keinerlei Auswirkungen auf Österreich. Nach der österreichischen Gesetzeslage werden Beginn und Ende der Arbeitszeit ohnehin lückenlos aufgezeichnet, dasselbe gilt für Pausen“, stellt Rolf Gleißner, Arbeitszeit-Experte der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), klar. Zudem können Arbeitnehmer jedes Monat die Übermittlung der Aufzeichnung ihrer Arbeitszeit verlangen. Fehlen Aufzeichnungen oder werden sie nicht übermittelt, werden Verfallsfristen gehemmt. Wird das kollektivvertragliche Entgelt inklusive Überstunden nicht geleistet, drohen Unternehmen hohe Strafen.

 Gleißner zeigt daher wenig Verständnis dafür, dass vor dem Hintergrund des Urteils nun Forderungen erhoben werden. Er spricht dabei die Aussage von Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl an, wonach es keine Verfallsfristen für Überstunden mehr geben solle. „Diese Verfallsfristen sind zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaften in den Kollektivverträgen vereinbart und dienen dazu, beiden Seiten Rechtssicherheit zu geben“, so Gleißner.

 Eine Begründung des EuGH für seine Entscheidung ist es auch, durch penible Aufzeichnung sicherzustellen, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Diese Sorge ist Gleißner zufolge in Österreich in der Regel unbegründet. „Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit geht seit Jahren zurück. Wie Eurostat-Zahlen belegen, arbeiten die Österreicher Jahr für Jahr eine Viertelstunde weniger.“ Daran hat auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit nichts geändert: Im vierten Quartal 2018, also jenem Quartal, in dem das neue Arbeitszeitgesetz bereits wirksam war, lag die Arbeitszeit mit 35,7 Stunden exakt im Schnitt der Quartale zuvor und war sogar kürzer als im Vorquartal, also dem dritten Quartal 2018. (PWK267/DFS)

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