Was hierzulande bald gilt – vor Städtereise über Regeln und Versicherung informieren
Utl.: Was hierzulande bald gilt – vor Städtereise über Regeln und
Versicherung informieren =
Wien (OTS) - Im Zuge der 31. StVO-Novelle sollen Elektro-Tretroller
mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
rechtlich Fahrrädern gleichgestellt werden. Damit einher geht das
grundsätzliche Verbot, mit den Rollern auf Gehsteigen und Schutzwegen
zu fahren (behördliche Ausnahmen möglich). Außerdem ist es dann für
E-Scooter-Fahrer verboten, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren
und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Die E-Tretroller
müssen außerdem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und
Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein und über
Vorder- und Rücklicht verfügen.
In Peru sind kürzlich nach einem schweren Unfall E-Scooter auf
Gehsteigen und in Fußgängerzonen verboten worden. Auch in vielen
europäischen Metropolen nutzen Touristen die E-Roller, um rasch von A
nach B zu kommen. Doch welche Regeln gelten für E-Tretroller im nahen
Ausland? Der Mobilitätsclub hat dazu seine Partnerclubs befragt.
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner weiß: "Die Vorschriften in den
Ländern Europas unterscheiden sich teils stark. Wer die E-Tretroller
als Tourist im Ausland nutzt, sollte sich vorab unbedingt über die
örtlichen Vorschriften informieren."
So ist es beispielsweise in Deutschland geplant, E-Tretroller auf
Gehwegen zu erlauben. Das deutsche Verkehrsministerium will die
Zulassung noch in diesem Frühjahr umsetzen, am 17. Mai soll der
Bundesrat darüber abstimmen. Mit der neuen
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ("eKFV") brauchen E-Scooter dann
auch eine eigene Zulassung – ab 6 km/h besteht eine
Versicherungspflicht und ein Kennzeichen wird benötigt.
Fahrradwege für E-Scooter erlaubt, bei Haushaltsversicherung
erkundigen
"In vielen Ländern Europas gelten allerdings keine speziellen
Regeln für Lenker von E-Scootern. In Tschechien sind sie Fahrrädern
gleichgestellt, in Slowenien und der Schweiz gelten die gleichen
Regeln wie für E-Biker", weiß die ÖAMTC-Juristin. Fahrradwege dürfen
allerdings in allen befragten Ländern von E-Tretroller-Lenkern
benutzt werden. In den Niederlanden und der Schweiz müssen die Lenker
der E-Roller mindestens 16 Jahre alt sein. Mit Ausnahme Portugals
besteht in keinem der befragten Länder Helmpflicht für Erwachsene.
Der Mobilitätsclub rät zur eigenen Sicherheit trotzdem stets einen
Helm zu tragen.
Häufig kommt die Frage auf, ob die eigene Haushaltsversicherung
für Schäden mit dem E-Scooter haftet. "Dazu sollte man in den
Versicherungsbedingungen nachsehen, ob kein Ausschluss für E-Scooter
besteht. Sofern der Tretroller nicht als Kraftfahrzeug gilt, also
solange die maximale Leistung unter 600 Watt liegt, sollten die
Geräte in der Versicherung inkludiert sein", sagt die Expertin.
"Außerdem ist es ratsam, die Höhe der Deckungssumme zu prüfen."
Generell gilt für Städtereisende: "Für die Reise ins Ausland
empfiehlt es sich, eine Kopie der entsprechenden
Versicherungs-Passage sowie die Versicherungsdaten mitzunehmen – das
sollte auch für die gemieteten Roller ausreichend sein", sagt
ÖAMTC-Juristin Pronebner.
Bei Fragen steht die ÖAMTC-Rechtsberatung zur Verfügung – für
ÖAMTC-Mitglieder kostenlos, Details: www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Ein Video zu den Regelungen für Lenker von E-Tretrollern in
Österreich (wo darf man fahren, wo darf man ihn abstellen,
Ausstattung, Abbiegen etc.) steht auf der APA-Videoplattform unter
http://videoservice.apa.at im Channel OEAMTC zur Verfügung.
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