• 10.05.2019, 09:37:04
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ANSCHOBER: 2020 droht weitere Betriebsgenehmigung für Temelin 1

OÖ Umweltlandesrat will alle politischen und rechtlichen Hebel gegen weitere Genehmigung für Jahrzehnte in Gang setzen

Utl.: OÖ Umweltlandesrat will alle politischen und rechtlichen Hebel
gegen weitere Genehmigung für Jahrzehnte in Gang setzen =

Linz (OTS) - Die beiden in Betrieb befindlichen Reaktorblöcke des von
Oberösterreich seit Jahrzehnten bekämpften AKW Temelin wurden 2000
und 2002 in Betrieb genommen. Die aktuelle Genehmigung für den
Betrieb von Temelin 1 endet mit dem 12.10.2020, für Temelin 2 zwei
Jahre später.

Umweltlandesrat Rudi Anschober: „Das Verfahren für die Verlängerung
der existierenden Betriebsgenehmigung soll im kommenden Jahr
durchgezogen werden. Dieses würde nach dem bestehenden tschechischen
Recht ein völlig intransparentes Behördenverfahren sein, in dem
lediglich der Antragssteller Parteistellung hat. Temelin 1 und 2
wurden nach Konzepten der 70er Jahren errichtet und waren schon bei
der Errichtung veraltet. Immer wieder bestätigen Störfälle unsere
jahrelange Kritik. Daher: Jeder Tag früher, an dem abgeschaltet wird,
desto besser für die Sicherheit. Bisher wurde eine Verlängerung der
Betriebsgenehmigung für jeweils zehn Jahre erteilt. Ich befürchte,
dass im kommenden Jahr der Antrag in Temelin auf eine unbefristete
Genehmigung oder zumindest für einen längeren Zeitraum gestellt wird.
Diesen Verdacht nährt die Vorgangsweise von CEZ bei Dukovany. Und es
ist wohl kein Zufall, dass CEZ-Chef Daniel Benes in den vergangenen
Wochen bereits die Möglichkeit einer Betriebsdauer von Temelin 1 und
2 bis 2060 bzw. 2062 angesprochen hat.“

Anschober: „Meine europaweite Initiative mit der von mir gegründeten
„Allianz der Regionen“ und der aktuell in Erarbeitung befindlichen
ersten Studie über die Risikoabschätzung von Laufzeitverlängerungen
mit der Forderung nach klaren EU-Regelungen für eine Begrenzung der
Laufzeitverlängerungen ist daher auch für das Engagement gegen
Temelin enorm wichtig. Nach der erfolgreichen Konferenz der
europäischen Atomgegner/innen am Mittwoch in Linz wird nun der von
mir initiierte Risikobericht über die Auswirkungen der
Laufzeitverlängerungen im Herbst in Brüssel der neuen EU-Kommission
und den neuen EP-Fraktionen präsentiert. Mit dem klaren Ziel
Regelungen zur Begrenzung der Laufzeiten durchzusetzen – u.a. eine
verpflichtende grenzüberschreitende UVP, damit Transparenz herrscht,
kritische Expert/innen in die Verfahren können, die Bevölkerung auch
der Nachbarstaaten sich einbringen kann und Parteistellung für alle
besteht, Entscheidungen also auch vor Gerichten bekämpft werden
können.“

Anschober erhofft sich dafür Unterstützung vom Europäischen Gericht,
das anhand eines Anlassfalles genau über diese Frage der
Notwendigkeit von UVP-Verfahren bei Laufzeitverlängerungen im Sommer
oder Herbst eine Grundsatzentscheidung treffen wird. Die vorab
veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin stimmen
optimistisch.

„In einem ersten Schritt werden wir jetzt an die tschechische
Regierung und die tschechischen Behörden herantreten und ein faires,
offenes Verfahren mit einer grenzüberschreitenden UVP für diese
grundsätzliche Weichenstellung der Frage einer weiteren Genehmigung
für den Betrieb von Temelin einfordern. Parallel dazu bereiten wir
Rechtsschritte und politische Initiativen vor. Dazu brauchen wir auch
endlich engagierte Unterstützung durch die österreichische
Bundesregierung, an die ich mich nun in einem ersten Schritt
ebenfalls wenden werde“, so Anschober.

Anschober abschließend: „Je früher der Betrieb von Temelin gestoppt
werden kann, desto besser. Ein Zeitfenster für den Aufbau von Druck
ist die Phase der Antragstellung auf weitere Betriebszeit. Als ersten
Schritt müssen wir daher erreichen, dass das entsprechende Verfahren
kein Geheimverfahren hinter geschlossenen Türen und dem Ausschluss
der Bevölkerung und der Nachbarn mehr ist, sondern völlig transparent
unter Beteiligungsmöglichkeit und Parteistellung aller Betroffenen
erfolgt, also auch der Bevölkerung in Tschechien und Österreich. Es
braucht eine grenzüberschreitende UVP mit voller Transparenz, der
Kontrollmöglichkeit kritischer objektiver Expert/innen und der
Beteiligungsmöglichkeit für alle interessierten und potentiell
betroffenen Nachbarn wie auch die Bevölkerung in Österreich und
Oberösterreich.“

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