• 30.04.2019, 12:11:10
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  • OTS0156

CETA Abkommen: AK Direktor Klein fordert Ende der Sonderklagerechte für Investoren

Die AK bleibt bei der Ablehnung des eigenen Justizsystems für Investoren

Utl.: Die AK bleibt bei der Ablehnung des eigenen Justizsystems für
Investoren =

Wien (OTS) - Sonderklagerechte für Investoren sind mit Unionsrecht
vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in
seiner heute verkündeten Entscheidung zum Investitionsschutz-Kapitel
im CETA Abkommen. Dazu AK Direktor Christoph Klein: „Die
Arbeiterkammer bleibt dabei: Wir wollen kein eigenes Justizsystem für
Investoren, die dann auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen
und BürgerInnen Klagen einbringen können. Dieses System muss beendet
werden! Denn eines ist klar: Die Feststellung der rechtlichen
Vereinbarkeit beseitigt nicht die Nach-teile. Vorteile bringt dieses
System nur für ausländische Investoren und Konzerne.“

Die AK setzt hohe Erwartungen in die neue EU-Kommission. Die EU
verhandelt laufend neue Abkommen, in denen Schiedsgerichte für
Investoren enthalten sind. Diese Abkommen benötigen die Zustimmung
des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente. Die
Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne - Stopp ISDS“
fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sonderklagerechte für
Investoren abzuschaffen so-wie verbindliche Regeln einzuführen, mit
denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur
Rechenschaft gezogen werden können.

Die Arbeiterkammer unterstützt die Forderungen der Kampagne, die via
EU-weiter Petition (https://www.anders-handeln.at/petition/)
unterzeichnet werden können. AK Direktor Christoph Klein:
„Globalisierung braucht eine faire Gestaltung. Die Interessen der
Menschen dürfen nicht länger den Interessen globaler Konzerne
untergeordnet werden!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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