VSV/Kolba: Schmerzpatienten von Führerscheinentzug bedroht
FPÖ Kreuzzug gegen Cannabis-Medizin wird fortgesetzt
Wien (OTS) - Die Strassenverkehrsordnung sieht vor, dass man “verkehrstüchtig” sein muss, um ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Die Verkehrstüchtigkeit kann durch Alkohol, Medikamente oder Drogen eingeschränkt sein. Doch bei Verkehrskontrollen wird oft nur der Alkoholgehalt der Atemluft (Röhrchenblasen) oder Drogen (Speicheltest) getestet. Dabei gilt bei Alkohol ein Grenzwert von 0,5 Promille, bei Drogen aber gibt es keinen Grenzwert und Medikamente werden gar nicht getestet.
Innenminister Kickl kündigt nun höhere Strafen und ein rigoroseres Vorgehen bei Verkehrskontrollen für Drogen am Steuer an.
“Schmerzpatienten, die Cannabis-Medizin (etwa Dronabinol) legal verschrieben bekommen und verwenden, sind bei einer medizinalen Dosis in keiner weise berauscht oder verkehrsuntüchtig. Dennoch findet sich im Speicheltest ein geringer Gehalt an THC. Mangels Grenzwert, wird durch die Polizei in solchen Fällen idR der Führerschein abgenommen,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines und selbst Schmerzpatient. “Das ist ein Damoklesschwert für jeden Schmerzpatient, der Linderung durch Cannabis-Medizin sucht.”
Der VSV fordert daher auch bei Cannabis einen vernünftigen Grenzwert, bis zu dem die Vermutung gilt, dass keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt. Weiters sollten Ärzte, die Cannabis-Medizin verschreiben den Patienten Ausweise ausstellen dürfen, die belegen, dass Cannabis aus medizinischen Zwecken konsumiert wird.
“Die Hexenjagd der FPÖ auf 1,5 Millionen Schmerzpatienten muss ein Ende haben. Wir brauchen dringend eine Liberalisierung von Cannabis in der Medizin. Law and Order-Sprüche vor Wahlen sollen nur die eigenen Wähler anheizen, ohne zu denken, welches Unbill und Leid die Durchführung solcher Schnapsideen bei den betroffenen Verkehrskreisen auslöst, sagt Kolba. “Ich hoffe, die Politik diskutiert dieses Vorhaben rational und findet einen Weg, der bei Alkohol längst Gang und Gäbe ist. Grenzwerte auch für Cannabis-Medizin.
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