• 27.04.2019, 08:00:19
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„profil“: EU-Kommission rügt Österreich betreffend Geldwäsche

Regierung soll Geldwäscherichtlinie 2015 nicht vollständig umgesetzt haben – auch andere EU-Staaten betroffen

Utl.: Regierung soll Geldwäscherichtlinie 2015 nicht vollständig
umgesetzt haben – auch andere EU-Staaten betroffen =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner kommenden
Ausgabe auf Grundlage gemeinsamer Recherchen mit der ORF-ZiB2
berichtet, beanstandet die EU-Kommission die europaweit schleppende
Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie aus dem Jahr 2015. Die
Kommission hat gegen alle 28 Mitgliedsstaaten so genannte
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ein mehrstufiger Prozess,
an dessen Ende eine Klage vor dem Gerichtshof der EU stehen kann.
Vier Staaten wurden bereits geklagt, Österreich steht gemeinsam mit
15 anderen Staaten knapp davor. In einer „begründeten Stellungnahme“
vom 7. März, die „profil“ vorliegt, führt die Kommission 110 Mängel
in österreichischen Bundes- und Landesgesetzen mit Bezug zu
Geldwäsche an. Laut dem vertraulichen Dokument entsprechen die
nationalen Vorschriften für Banken, Versicherungen und
Wertpapierfirmen zwar weitgehend dem EU-Standard, die Kommission
beanstandet an dem seit 2017 geltenden Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
nur Kleinigkeiten. Im Gegensatz dazu werden zahlreiche Defizite bei
den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen für Wettanbieter, Betreiber von
Automatensalons, Juweliere Kunsthändler, Immobilienmakler, Notare und
Rechtsanwälte aufgelistet.
Aus dem ÖVP-geführten Finanzministerium heißt es gegenüber
„profil“, die Kritik der EU-Kommission sei „in einigen Bereichen
nicht gänzlich nachvollziehbar“: „Soweit die Beanstandungen nicht mit
100% Sicherheit entkräftet werden können, wurden legistische
Adaptierungen vorgenommen, die sich aktuell bereits in Begutachtung
befinden und die rasch mit der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie
umgesetzt werden sollen.“
Die Kommission hat Österreich zwei Monate Zeit gegeben, um auf die
„begründete Stellungnahme“ zu reagieren.

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