• 24.04.2019, 10:06:57
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  • OTS0052

AK erkämpft Berufsunfähigkeitspension

Wien (OTS) - Zuerst die Diagnose Darmkrebs, dann andauernde massive
gesundheitliche Probleme nach einer schweren Operation und zuletzt
noch die Arbeitslosigkeit durch den Konkurs der Firma. All diese
Schicksalsschläge führten bei einem gelernten Stahlbauschlosser zu
massiven psychischen Belastungen. Aufgrund dieser Umstände wurde
Herrn L. von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ein
Rehabilitationsgeld gewährt, das ihm aber später mit der Begründung,
dass nicht länger eine Berufsunfähigkeit bestünde, wieder entzogen
wurde. L. suchte Rat in der AK Wien. Die
Sozialversicherungs-ExpertInnen der AK klagten gegen die Entziehung
und gewannen vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Herr L. erhält jetzt
sogar eine Berufsunfähigkeitspension.

Der 55-jährige, gelernte Stahlbauschlosser Herr L. war seit 2002
bei ein und derselben Firma als Betriebsleiter beschäftigt. Im Jänner
2016 musste sich L. nach einer vorangegangenen Krebsdiagnose einer
Operation unterziehen. Zu allem Überfluss wurde L. im März 2016
arbeitslos, da sein langjähriger Arbeitgeber zu dieser Zeit Konkurs
anmelden musste. Herr L. hatte auch noch nach seiner Operation
massive gesundheitliche Probleme, die bis heute andauern. Aufgrund
der Belastung durch die Folgen seiner Darmkrebserkrankung und seines
Jobverlustes kam schließlich noch eine psychische Erkrankung hinzu.
Aufgrund dieser Umstände wurde Herrn L von der PVA
Rehabilitationsgeld gewährt. Dieses wurde ihm aber im Juli 2018 nach
einer neuerlichen Begutachtung durch die PVA mit der Begründung
entzogen, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliege. Herr L. suchte
daraufhin die Beratung der Sozialversicherungsabteilung der AK Wien
auf. Die AK ExpertInnen waren der Ansicht, dass die Entziehung zu
Unrecht erfolgte und klagten vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Im Gerichtsverfahren stellte sich dann sogar heraus, dass der
Gesundheitszustand des Herrn L so gravierend schlecht war, dass eine
dauernde Berufsunfähigkeit vorlag. Herr L. erhält nun aufgrund des
Urteiles des Arbeits- und Sozialgerichtes zukünftig eine
Berufsunfähigkeitspension.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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