Regierung soll Ablehnung aufgeben und zudem 3-Punkte-Plan der AK umsetzen
Utl.: Regierung soll Ablehnung aufgeben und zudem 3-Punkte-Plan der
AK umsetzen =
Wien (OTS) - „Österreich ist aufgrund seiner geografischen Lage
besonders stark von Lohn- und Sozialdumping betroffen. Die
EU-Arbeitsbehörde könnte einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen
Lohndrückerei und Sozialdumping leisten. Die Regierung treibt hier
ein doppeltes Spiel: einerseits fordert sie ein rigoroses Vorgehen
gegen Sozialbetrug, andererseits lehnt sie die EU-Arbeitsbehörde ab“,
sagt AK Präsidentin Renate Anderl Anlässlich der Ratifizierung der
EU-Arbeitsbehörde ELA durch das EU-Parlament.
Die geplante EU-Arbeitsbehörde soll helfen, z.B. Scheinanmeldungen
zur Sozialversicherung durch Scheinfirmen im Ausland leichter auf die
Schliche zu kommen. Das Sozialministerium lehnt den Entwurf von
EU-Kommission und -Parlament jedoch mit der Begründung ab, er
enthalte „überschießende Bestimmungen“. Die AK Präsidentin fordert
die Regierung auf, ihre Ablehnung gegenüber der EU-Arbeitsbehörde
aufzugeben und auf nationaler Ebene den 3-Punkte-Plan der
Arbeiterkammer gegen Lohn- und Sozialdumping umzusetzen.
Der 3-Punkte-Plan der Arbeiterkammer gegen Lohn- und Sozialdumping:
1. Mehr Personal für die Kontrollbehörden!
Kontrollen sind aus AK Sicht das effektivste Mittel um den Druck auf
die Arbeitsbedingungen in Österreich durch Lohn- und Sozialdumping
einzudämmen - wenn Unternehmen tatsächlich mit den Kontrollen rechnen
müssen! Dazu braucht es ausreichend Personal.
2. Europarechtskonforme Sicherheitsleistung:
Bisher musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und
Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit
für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinterlegen, bis die Vorwürfe
gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht
geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“
beurteilt. Die Regierung kann die Sicherheitsleistung aber ganz
leicht europarechtskonform gestalten: Und zwar so, dass für die
Sicherheitsleistung die Behörde erst eine Vorabentscheidung trifft,
ähnlich wie eine einstweilige Verfügung im Zivilrecht.
3. Subunternehmerketten einschränken:
Die Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen
ist leicht umzusetzen. Im privaten Bereich würde eine
Generalunternehmerhaftung greifen, wie es sie in Deutschland längst
gibt: Der erste Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung
der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und kann die Verantwortung
nicht auf Subsubsubunternehmen abwälzen, die dann entweder
zahlungsunfähig werden oder ihren Sitz im EU-Ausland haben, wo sie
nur schwer belangt werden können.
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