Klagenfurt (OTS) - Zu den medial kolportierten Aussagen des
Rechtsvertreters des ehemaligen Finanzlandesrates Mag. Harald
Dobernig nimmt die FPÖ Kärnten wie folgt Stellung:
Nach der verlorenen Landtagswahl 2013 hat der damalige
geschäftsführende Landesparteiobmann Mag. Christian Ragger eine
tragfähige politische Lösung für die Landespartei getroffen und
dadurch den Erhalt des Landtagsklubs und der politischen Vertretung
der Partei sichergestellt. Es hat in diesem Zusammenhang aber keinen
wie auch immer gearteten „Mandatskauf“ gegeben.
Wie auch gegenüber allen anderen Parteimitgliedern hat es gegenüber
Mag. Harald Dobernig eine Zusage gegeben, wonach bei
Gerichtsverfahren, die sich gegebenenfalls aus der ehemaligen
politischen Funktion ergeben würden, mitgeholfen werden sollte. Im
Rahmen der Möglichkeiten hat das die Landespartei auch getan, da sie
immer versucht hatte, die Verantwortung nicht abzuwälzen, sondern
jedes Mitglied solange es geht, zu unterstützen.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde auch das fachliche Know-how des
ehemaligen Finanzlandesrates in Budget- und Finanzfragen in Anspruch
genommen. Konkret erbrachte Leistungen wurden abgerechnet und
ausgezahlt. Darüber hinaus hat es keine Zahlungen gegeben.
Hinsichtlich der angekündigten Klage ist festzustellen, dass es jedem
Staatsbürger freisteht, behauptete Ansprüche gerichtlich geltend zu
machen.
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