• 16.04.2019, 09:42:42
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  • OTS0034

ÖAMTC: EU-Verordnung zu Assistenzsystemen erhöht Verkehrssicherheit

Datenschutzbedenken ausgeräumt, technische Herausforderungen bleiben

Utl.: Datenschutzbedenken ausgeräumt, technische Herausforderungen
bleiben =

Wien (OTS) - Heute, Dienstag, stimmt das EU-Parlament über die
General Vehicle Safety Regulation ab. In dieser Verordnung ist unter
anderem festgelegt, mit welchen Assistenzsystemen Fahrzeuge vom Pkw
bis zu Lkw und Bus in der EU künftig ausgestattet sein müssen. Der
Mobilitätsclub begrüßt die Einführung von Systemen, die die
Verkehrssicherheit erhöhen. "ÖAMTC-Tests haben vielfach bewiesen,
dass moderne Sicherheitssysteme viel zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit und Reduzierung der Unfallzahlen beitragen.
Besonders die verpflichtende Einführung von Notbremsassistenten für
alle Fahrzeuge und von Abbiegeassistenten für Lkw und Busse haben
hohes Potenzial, Unfälle zu vermeiden oder Unfallfolgen zu mildern",
erklärt ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner. Die meisten in der
Verordnung angeführten Systeme müssen ab 2022 in allen neu
typisierten und ab 2024 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen
eingebaut sein.

Allerdings, so der ÖAMTC-Experte, seien bei einigen Systemen noch
verschiedene Herausforderungen zu bewältigen. Exemplarisch nennt
Hametner zwei Assistenzsysteme, die aktuell im Fokus der
Öffentlichkeit stehen:

* Lkw-Abbiegeassistent: Die "Erkennung ungeschützter
Verkehrsteilnehmer", wie es in der Verordnung heißt, wird für Lkw und
Busse verpflichtend eingeführt. Der Mobilitätsclub begrüßt diesen
Schritt, erneuert aber gleichzeitig seine Forderung nach einer
Einführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn auch nur auf
nationaler Ebene.

* Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Dieses System soll den
Fahrer bei der Einhaltung der durch Verkehrszeichen vorgegebenen
Geschwindigkeit unterstützen. "Die ÖAMTC-Forderungen nach
Abschaltbarkeit und optischem Feedback wurden vom EU-Parlament
aufgegriffen und in die Verordnung aufgenommen", erklärt Hametner.
"Notwendig ist das, weil eine fehlerfreie Funktion der
Verkehrszeichenerkennung noch nicht gewährleistet werden kann."

An Kosten für die neuen Systeme sind beim Neuwagenkauf mehrere
hundert Euro zu erwarten, was vor allem bei kleineren und günstigen
Fahrzeugen ins Gewicht fällt. "Mit der gesetzlichen Vorgabe und dem
Einsatz in Serienproduktion ist auf längere Sicht mit einer stetigen
Kostenreduktion zu rechnen", hält der ÖAMTC-Cheftechniker fest.

Assistenzsysteme dürfen keine "Datenkraken" sein

Eine wichtige Frage bezüglich Datensicherheit betrifft den künftig
vorgeschriebenen Unfalldatenspeicher. "Dieses System erfasst und
speichert kurz vor, während und unmittelbar nach einem Unfall
anonymisiert wichtige Fahrzeugdaten, u.a. Geschwindigkeit und
Aktivierungsgrad der Sicherheitssysteme an Bord", erläutert der
ÖAMTC-Cheftechniker. "Das ermöglicht eine noch effektivere
Unfallforschung, was grundsätzlich zu begrüßen ist."

Es gibt jedoch Bedenken, der Unfalldatenspeicher könne als eine Art
"Belastungszeuge" im eigenen Fahrzeug dienen. Des Weiteren könnten
die Daten, so die Befürchtung, auch zur automatischen Bestrafung bei
Übertretungen herangezogen werden. Hametner erklärt: "Die Verordnung
gibt – wie vom ÖAMTC gefordert – vor, dass dieses System keine
personenbezogenen Daten ermitteln darf. Die erfassten Informationen
bleiben im Speicher, werden also nicht übermittelt und permanent
überschrieben." Gleiches gilt für weitere künftig verpflichtend
eingebauter Fahrerassistenten wie z.B. die Müdigkeitserkennung oder
den Ablenkungswarner.

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