Wien (OTS) - Der OGH hat in seinem Beschluss die Abweisung eines
Antrages eines Ernährungstrainings-Institutes gegen den Verband der
Diaetologen Österreichs auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
bestätigt und auf die gesetzlich festgelegten Kompetenzen der
Diaetologen verwiesen. Diaetologen sind die einzige Berufsgruppe im
Bereich der Ernährungsberatung, die neben Ärzten und auf ärztliche
Anordnung kranke und krankheitsverdächtige Menschen (z.B. bei
Diabetes, Krebs, Adipositas u.a. Krankheiten) ernährungstherapeutisch
beraten und behandeln darf.
In seinem Beschluss vom 29. Jänner 2019 hat der Oberste
Gerichtshof (OGH) den "außerordentlichen Revisionsrekurs" eines
Ernährungstrainings-Institutes, welches im März 2018 beim
Handelsgericht Wien gegen den Verband der Diaetologen Österreichs
einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (verbunden
mit einer Unterlassungsklage) eingebracht hatte, zurückgewiesen. Der
OGH hat damit, in letzter Instanz, den Beschluss des
Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) vom 26. Juni 2018 bestätigt: Darin
hatte das OLG Wien entschieden, dass die verbreitete Behauptung des
Verbandes der Diaetologen Österreichs, "dass Ernährungstraining im
Zusammenhang mit Krankheiten verboten ist und in diesen Fällen die
Ernährungsberatung den Diaetologen vorbehalten ist", richtig ist. Der
Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt damit, letztgültig, den Beschluss
des Oberlandesgericht Wien (OLG Wien), das in seinem Beschluss
bereits das Handelsgericht Wien in seiner Abweisung des Antrages auf
Erlassung der einstweiligen Verfügung bestätigt hat.
"Diese Entscheidung des OGH ist sehr wichtig für uns, verschafft
sie doch den kranken und krankheitsverdächtigen Menschen Klarheit und
Orientierung im Sinne der PatientInnensicherheit. DiaetologInnen sind
als gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf die einzige Berufsgruppe
im Bereich der Ernährungs-Beratung und -Therapie, die aufgrund von
Ausbildung und Kompetenz in das öffentliche
Gesundheitsberufe-Register eingetragen ist. Denn nur wer die
entsprechende Qualifikation hat, wird in das
Gesundheitsberufe-Register aufgenommen. Der Gesetzgeber hat mit dem
Register ein Qualitäts-Siegel für Gesundheitsberufe in Österreich
geschaffen im Sinne des KonsumentInnen- und PatientInnenschutzes. Die
Sicherheit, von qualifizierten Personen betreut zu werden, ist vor
allem im freiberuflichen Bereich wichtig", so Prof. Andrea Hofbauer,
Präsidentin des Verbandes der Diaetologen Österreichs.
Welche Berufsgruppen sind im Gesundheitsberufe-Register
vertreten?
Das Gesundheitsberufe-Register umfasst die Angehörigen der
gehobenen Medizinisch-Technischen-Dienste (MTD), das sind:
Biomedizinische AnalytikerInnen, DiaetologInnen, ErgotherapeutInnen,
LogopädInnen, OrthoptistInnen, PhysiotherapeutInnen,
Radiologie-TechnologInnen, sowie die Gesundheits-und
Krankenpflege-Berufe.
Wer darf Ernährungsberatung an gesunden Personen durchführen?
Die Berufsgruppe der DiaetologInnen sowie jene der
Ernährungswissenschafter (gemäß § 119 Gewerbeordnung) ist befugt,
gesunde Personen bzw. Personengruppen zu beraten und individuelle
Gesundheitsförderung und Prävention durchzuführen.
Ernährungsberatung bei Erkrankungen laut Gesetzgeber
ausschließlich durch Diaetologen
Liegt jedoch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Erkrankung
vor wie Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas, Krebs,
Unverträglichkeiten, Allergien uva., dann ist eine
ernährungsmedizinische bzw. diaetologische Intervention notwendig.
Diese darf laut Gesetzgeber im Sinne der PatientInnensicherheit
ausschließlich durch DiaetologInnen in Zusammenarbeit mit den
behandelnden Ärzten durchgeführt werden. Keine andere Berufsgruppe im
Bereich der Ernährungsberatung hat die Qualifikation und gesetzliche
Genehmigung dazu.
Hohe gesetzliche Anforderungen an DiaetologInnen: Ausbildung,
Registrierung, lebenslange Fortbildung
Die Qualität der Berufsausübung von DiaetologInnen wird an genau
definierte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, welche
seit 1. Juli 2018 vom eigens eingerichteten
Gesundheitsberufe-Register (bei der Gesundheit Österreich GmbH)
überprüft wird. DiaetologInnen werden an Fachhoch-schulen
ausgebildet. Das Studium der Diaetologie dauert sechs Semester und
schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Science in Health
Studies ab. Diaetologen müssen den Anforderungen des lebenslangen
Lernens gerecht werden und sich unter dem Aspekt einer
kontinuierlichen Anpassung an medizinisch-wissenschaftliche
Erkenntnisse fortbilden, um die Qualität ihrer Berufsausübung
nachhaltig zu gewährleisten. Auch DiaetologInnen sind als Angehörige
der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) seit 1. Juli 2018
(bis spätestens 30. Juni 2019) dazu verpflichtet, sich ins
Gesund-heitsberufe-Register einzutragen, um ihren Beruf ausüben zu
dürfen.
Der Verband der Diaetologen Österreichs ist die offizielle
Vertretung der Berufsgruppe. https://www.diaetologen.at
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