• 12.04.2019, 09:36:40
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  • OTS0034

UNHCR zu BBU-Errichtungsgesetz: Schwere Bedenken zu geplanter Neuorganisation der Rechtsberatung im Asylbereich

Unabhängigkeit von Rechtsberatung in Gefahr

Wien (OTS) - 

Schwere Bedenken zur geplanten Neuorganisation der Rechtsberatung im Asylbereich äußert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in seiner heute vorgelegten Analyse des Entwurfs für ein BBU-Errichtungsgesetz.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig die Rechtsberatung von Asylsuchenden sowie die Rückkehrberatung staatlich und direkt über eine Agentur des Bundesministeriums für Inneres organisiert werden sollen.

Dem Innenministerium ist jedoch gleichzeitig auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) unterstellt, also jene Behörde, die über die Asylverfahren der beratenen Personen entscheidet. UNHCR befürchtet daher, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung nicht mehr gewährleistet wäre. Würde dieser Grundpfeiler im Asylverfahren wegfallen, wäre somit auch die Rechtsstaatlichkeit im Flüchtlingsschutz in Gefahr.

„Mit dem geplanten Ausschluss aller zivilgesellschaftlichen Institutionen würde mit der neuen Agentur ein geschlossenes System geschaffen, mit allen potenziellen negativen Konsequenzen derartiger Systeme, wie mangelnder Transparenz, fehlender Kontrolle und höherer Fehleranfälligkeit“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Aus diesen Gründen binde beispielsweise UNHCR bei seinen Hilfsprogrammen eine Vielzahl externer Partnerorganisationen ein und sei auch ein externes „Monitoring“ immer gewährleistet.

„Asylverfahren sind eine menschenrechtlich sehr sensible Materie. Für Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung flüchten, können Fehlentscheidungen lebensbedrohend sein. Eine qualitätsvolle, unabhängige Rechtsberatung im Interesse der Asylsuchenden, bei der Betroffene auch Vertrauen fassen können, ist daher für faire und gute Asylverfahren essentiell“, so Pinter. Zusätzlich führt eine solche Rechtsberatung erfahrungsgemäß auch zu effizienteren und schnelleren Asylverfahren.

UNHCR appelliert daher an die Bundesregierung, das geplante System der Rechtsberatung nochmals zu überdenken und eine unabhängige Rechtsberatung unter Einbindung von AkteurInnen aus der Zivilgesellschaft zu gewährleisten.


Rückfragen & Kontakt

Mag.a Ruth Schöffl, Tel.: +43-1/26060 5307, +43/699 1459 5307, Mail: schoeffl@unhcr.org

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